Hilfe, mein Bibliotheksausweis funktioniert nicht mehr

Gestern funktionierte alles noch einwandfrei: Selbstverbucher, Verlängerungen, Bestellungen und Vormerkungen – doch plötzlich ist das Konto gesperrt (obwohl man nicht mit mehr als 10 Euro Kosten im Rückstand ist).

 

Ein Blick in das Benutzerkonto – egal ob über OPAC oder Discovery – zeigt die Ursache (hier ein Screenshot aus der Ansicht über Discovery): die Nutzungsberechtigung ist abgelaufen.

Die Gültigkeit der Bibliotheksausweise der UB ist generell befristet (für Studierende der Universität Erfurt auf 13 Monate, für externe Bibliotheksnutzer/innen auf 2 Jahre).

Was tun in diesem Fall:

Einfach an die Ausleihtheke kommen und Benutzerausweis / Thoska und aktuelle Meldeadresse vorlegen. Dann wird sofort der Ausweis wieder aktiviert.

 

Ein kleiner Tipp, damit man nicht in diese Situation kommt: immer mal im Benutzerkonto nach dem Datum schauen und vor Ablauf der Frist die Nutzungsberechtigung verlängern lassen.

Adam Ries: Rechnen vor 500 Jahren – Ausstellung in der UB Erfurt

Aus Anlass des Jubiläumsjahres der Universität Erfurt präsentieren Studierende aus dem Studium Fundamentale vom 6. Juni bis 04. Juli in der Universitätsbibliothek eine kleine Ausstellung über Adam Ries, dessen erstes Rechenbuch vor 500 Jahren in Erfurt zur ersten Blütezeit der Uni Erfurt entstanden ist. Am 6. Juni sowie am 4. Juli gibt es dazu jeweils um 15 Uhr eine kleine Performance. Dazu bewegen die Studierenden riesige Rechensteine, was von den Besuchern beobachtet und auf Rechentafeln nachvollzogen werden kann. Die Ausstellung ist zu den bekannten Öffnungszeiten der Bibliothek zu sehen. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen.

Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Adam_Ries

Himmelfahrt geschlossen, Service am 31. Mai

Am 30. Mai (Christi Himmelfahrt) bleibt die Bibliothek geschlossen.

Am Freitag, dem 31. Mai, ist die UB wie üblich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Die Informationstheken, die Ausleihtheke und der Sonderlesesaal sind von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Die Rückgabe von Medien ist außerhalb dieser Zeit an der Kontrolltheke im Eingangsbereich möglich. Bücher können über die Selbstverbuchungsanlagen ausgeliehen werden.

70 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 erschien das Bundesgesetzblatt zum ersten Mal. Einziger Inhalt: das 146 Artikel umfassende sogenannte „Grundgesetz“ der in der Entstehung begriffenen Bundesrepublik Deutschland. Das Ganze 30 Jahre nach der Proklamation der Weimarer Reichsverfassung und wieder nach einem verlorenen Weltkrieg.

Die Vorgeschichte lastet jedoch nicht als Makel auf dem Grundgesetz, im Gegenteil: die Mitglieder des Parlamentarischen Rates haben unstrittige Passagen der Weimarer Verfassung übernommen und darüber hinaus Vorkehrungen getroffen, um die Fehlentwicklungen und Katastrophen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus im Ansatz zu verhindern. Dazu gehören der herausgehobene Art. 1 GG über die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die dezidiert föderale Grundstruktur, der Verzicht auf basisdemokratische Elemente auf Bundesebene, das konstruktive Misstrauensvotum oder die Fünf-Prozent-Hürde und vieles mehr.

Die ungewöhnliche Bezeichnung „Grundgesetz“ wurde bewusst gewählt, um den Charakter des Unvollendeten, Provisorischen zum Ausdruck zu bringen, den die Verfasser des Textes in einer Verfassung sahen, welche die sowjetische Besatzungszone notwendigerweise ausklammerte.
Art. 23 GG sah für die Zukunft den Beitritt zunächst nicht integrierter Gebiete vor – so geschehen 1957 mit dem Saarland und 1990 mit den neuen Bundesländern im Zuge der Wiedervereinigung.

Verfassungen sind grundlegend, aber nie fertig, sie erfahren  im Lauf der Zeit  Änderungen  und Erweiterungen. Das Grundgesetz ist bisher 63 Mal geändert worden, zuletzt am 29. März dieses Jahres.

„Nach allen Regeln der Kunst studiert. Lehren und Lernen in sieben Jahrhunderten“

Im laufenden Jahr 2019 feiert die Universität Erfurt das 25jährige Jubiläum ihrer Neugründung. Im Rahmen des Festjahres wird vom 23. bis 24. Mai 2019 eine Tagung mit dem Titel: „Wissenschaft im Umbruch. Erfurt und die Artistenfakultäten um 1500“ stattfinden, die an die lange Schul- und Lehrtradition Erfurts anknüpft. Themen der Tagung sind ausgehend von dem vor 500 Jahren im Jahr 1519 unternommenen Reformversuch die Lehre und der Lehrplan an den Artistenfakultäten der europäischen Hochschulen.

Anlässlich der Tagung wird vom 23. Mai bis 4. Juli eine Ausstellung mit dem Titel: „Nach allen Regeln der Kunst studiert. Lehren und Lernen in sieben Jahrhunderten“ in den Ausstellungsräumen der Universitätsbibliothek Erfurt zu sehen sein, die an Hand ausgewählter Zeugnisse aus dem Erfurter Lehr- und Hochschulbetrieb den Wandel der Lehre an den europäischen Artistenfakultäten aufzeigen wird. Ausgehend von dem spätantiken Modell der sieben freien Künste wird der Bogen über das Pariser Modell des 14. Jahrhundert bis hin zum Eindringen des Humanismus und dem damit verbundenen Methodenwandel gespannt.