Besondere elektronische Angebote während der Corona-Pandemie

Seit Beginn der Corona-Pandemie stehen neben den bekannten Datenbanken, E-books und E-Journals zusätzliche Angebote verschiedener Verlage zur Verfügung. Dazu gehören z.B. die Bloomsbury Digital Resources, erweiterte Möglichkeiten bei Jstor oder die utb-studi-e-books.

Die meisten dieser kostenfreien zusätzlichen Angebote enden am 30. Juni. Bis dahin ist der Zugriff in der Regel auch von außerhalb des Campus über Shibboleth möglich. Eine Übersicht  sowie unsere Corona-FAQ finden Sie auf unserer Webseite.

utb-studi-e-book – Plattform für Lehrbücher im Test

Bis zum 17. Juli steht die Plattform utb-studi-e-book auf dem Campus der Universität im Test zur Verfügung. Der digitale Zugang zu ca. 1.900 Lehrbüchern aus dem Fächerspektrum des Verlages utb soll Studium und Lehre während des kommenden Semesters gut unterstützen und ermöglicht beispielsweise:

  • Volltextsuche, auch über die gesamte digitale Bibliothek hinweg
  • Druck und Download kapitelweise
  • Export in Literaturverwaltungssysteme (z.B. Citavi, Endnote, RIS, Bibtext)
  • Lesezeichen und Notizen
  • Problemlose Darstellung auf allen gängigen browserfähigen Endgeräten

Angehörige der Universität Erfurt können die Plattform inklusive aller Volltexte auch von außerhalb des Campus (via Shibboleth) erreichen.

Wir freuen uns über eine rege Nutzung während der Testphase. Fragen und Hinweise senden Sie bitte an information.ub@uni-erfurt.de.

Rekordausleihe an Büchern

Seit dem 16. März muss die Universitätsbibliothek aufgrund der Corona-Epidemie leider bis auf weiteres geschlossen bleiben. Am letzten Öffnungstag wurden innerhalb weniger Stunden mehr als 4000 Bände entliehen – ein Rekord!!! Wir wünschen unseren Nutzerinnen und Nutzern ein erfolgreiches Arbeiten und freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen. Bitte beachten Sie neben unseren gewohnten elektronischen Angeboten auch die erweiterten Möglichkeiten während der Schließung der Bibliothek. Bei Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail gerne zur Verfügung: information.ub@uni-erfurt.de oder ausleihe.ub@uni-erfurt.de

Nicht nur Bahntickets und Hygieneartikel ….

Seit dem 18. Dezember 2019 gilt auch für E-Books, E-Journals, E-Papers und Volltextdatenbanken der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (von 7%). Damit hat der Deutsche Bundestag von einer entsprechenden europäischen Lizenz Gebrauch gemacht und eine langjährige Forderung des Deutschen Bibliotheksverbands und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erfüllt.

Wird der Erwerbungsetat der Universitätsbibliothek dadurch entlastet? Vorübergehend: Im Angesicht von Preissteigerungen von rund 6% für wissenschaftliche Zeitschriften und Datenbanken seit mehreren Jahren wird die Erleichterung nur von kurzer Dauer sein.

Die unmittelbare finanzielle Entlastung (um 12%) war jedoch auch nicht der Hauptbeweggrund für die Gesetzesänderung. Es ging vielmehr um die steuerliche Gleichbehandlung von Inhalten aus den Bereichen Bildung, Kultur, Wissenschaft. Deren herkömmliche Verbreitung über gedruckte Medien profitiert in Deutschland und anderen Ländern seit langem vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Klassiker der Soziologie : von Comte bis Weber

Mit der neuen Open-Access-Sammlung Klassiker der Soziologie bestätigt der Fachinformationsdienst (FID) Soziologie eine seiner wesentlichen Aufgaben, nämlich die Verbesserung der wissenschaftlichen Informationsversorgung innerhalb der Soziologie. Digitalisiert wurden zum Standardkanon der Soziologie gehörende Titel, die bisher noch nicht Open Access verfügbar waren – wenn möglich in Erstauflage und Originalsprache und zumeist aus Beständen der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln. Zu finden sind Schriften aus dem Zeitraum von 1826 bis in das späte 20. Jahrhundert, etwa von Auguste Comte, Émile Durkheim, Friedrich Engels, Karl Marx, Karl Mannheim, George Herbert Mead, Franz Oppenheimer, Vilfredo Pareto, Georg Simmel, Herbert Spencer, Ferdinand Tönnies sowie Max Weber.
Die Werke sind vollständig durchsuchbar. Außerdem soll die Sammlung beständig erweitert werden.
Ein Überblick über das Angebot sowie Hinweise zur Nutzung sind auf der Homepage des Sammlungsportals zu finden.

Quelle: https://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/soziologie/index_ger.html

Schön wär’s

 

 

 

Der 10. August ist der allgemein verbindliche Termin zur Verrechnung der Umsatzsteuer mit den zuständigen Finanzämtern. Der Termin selbst ist für Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft nicht relevant, da sie ihre Rechnungen für Reproduktionen oder Gebühren umsatzsteuerfrei ausstellen und deshalb auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung bei den Finanzbehörden vornehmen.

Auf der anderen Seite haben Bibliotheken durchaus mit der Umsatz- oder Mehrwertsteuer zu tun, nämlich dann, wenn sie Medien erwerben oder lizenzieren, was wiederum ihr tägliches Geschäft ist. Es gelten die deutschen Mehrwertsteuersätze: ermäßigt 7% für gedruckte Medien und regulär 19% für elektronische Medien. Lieferanten mit Firmensitz in Deutschland berechnen die gelieferten Medien inklusive Umsatzsteuer. Lieferanten mit Firmensitz im Ausland müssen – so schreibt es die EU vor – ohne Mehrwertsteuer fakturieren; in der Folge führen die Bibliotheken die fällige Umsatzsteuer separat an ihr Finanzamt ab. Richtig kompliziert wird es für die Beteiligten, wenn Mischmedien, Medien mit gedruckten und digitalen Bestandteilen, erworben werden: Die unterschiedlichen Bestandteile müssen getrennt mit den passenden Mehrwertsteuersätzen berechnet und bibliotheksseitig in der Buchführung entsprechend dokumentiert werden.

Erfreulich ist, dass Buchhandel und Bibliotheken in Brüssel inzwischen erfolgreich lobbyiert und erreicht haben, dass bestimmte elektronische Medien (E-Books, E-Journals und E-Papers) auch mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz belegt werden dürfen. In Deutschland hat das Bundeskabinett soeben (am 31. Juli 2019) einen Gesetzentwurf vorgelegt, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und den Mehrwertsteuersatz für elektronische Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf 7% zu senken.