Nicht nur Bahntickets und Hygieneartikel ….

Seit dem 18. Dezember 2019 gilt auch für E-Books, E-Journals, E-Papers und Volltextdatenbanken der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (von 7%). Damit hat der Deutsche Bundestag von einer entsprechenden europäischen Lizenz Gebrauch gemacht und eine langjährige Forderung des Deutschen Bibliotheksverbands und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erfüllt.

Wird der Erwerbungsetat der Universitätsbibliothek dadurch entlastet? Vorübergehend: Im Angesicht von Preissteigerungen von rund 6% für wissenschaftliche Zeitschriften und Datenbanken seit mehreren Jahren wird die Erleichterung nur von kurzer Dauer sein.

Die unmittelbare finanzielle Entlastung (um 12%) war jedoch auch nicht der Hauptbeweggrund für die Gesetzesänderung. Es ging vielmehr um die steuerliche Gleichbehandlung von Inhalten aus den Bereichen Bildung, Kultur, Wissenschaft. Deren herkömmliche Verbreitung über gedruckte Medien profitiert in Deutschland und anderen Ländern seit langem vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz.