Klassiker der Soziologie : von Comte bis Weber

Mit der neuen Open-Access-Sammlung Klassiker der Soziologie bestätigt der Fachinformationsdienst (FID) Soziologie eine seiner wesentlichen Aufgaben, nämlich die Verbesserung der wissenschaftlichen Informationsversorgung innerhalb der Soziologie. Digitalisiert wurden zum Standardkanon der Soziologie gehörende Titel, die bisher noch nicht Open Access verfügbar waren – wenn möglich in Erstauflage und Originalsprache und zumeist aus Beständen der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln. Zu finden sind Schriften aus dem Zeitraum von 1826 bis in das späte 20. Jahrhundert, etwa von Auguste Comte, Émile Durkheim, Friedrich Engels, Karl Marx, Karl Mannheim, George Herbert Mead, Franz Oppenheimer, Vilfredo Pareto, Georg Simmel, Herbert Spencer, Ferdinand Tönnies sowie Max Weber.
Die Werke sind vollständig durchsuchbar. Außerdem soll die Sammlung beständig erweitert werden.
Ein Überblick über das Angebot sowie Hinweise zur Nutzung sind auf der Homepage des Sammlungsportals zu finden.

Quelle: https://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/soziologie/index_ger.html

Alles Gute zum Schulanfang!

Seit vierzig Jahren sammelt und forscht der ehemalige Hamburger Lehrer Hans-Günter Löwe zum Thema Schulbeginn und zur Tradition der Schultüten. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen hat er vor einigen Jahren in einem Buch vorgestellt. Es befindet sich in zwei Exemplaren im Bestand der Universitätsbibliothek.

Die Schul- oder Zuckertüte, anfangs auch Ostertüte oder Osterkegel genannt, hat eine über zweihundertjährige Geschichte und stammt ursprünglich aus Mitteldeutschland. Heute ist sie ein unverzichtbares Geschenk zum Schulanfang, aber schon im alten Rom hat es ermutigende Gaben zum Beginn des Lernens gegeben.

Der Autor berichtet in seinem Buch unter anderem von einer Schultüten-Maschine und den Bestrebungen im Nationalsozialismus, eine Einheitstüte einzuführen. Ungewöhnliche Postkarten und Werbezettel sind in dem Buch ebenso zu finden wie Zeitzeugenberichte.

Ob mit oder ohne Zuckertüte: wir wünschen allen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern einen guten Start ins neue Schuljahr!

 

Kostenfreie Online-Kurse bei juris

Vom 30. Januar bis 26. März 2020 bietet das Rechtsportal Juris wieder kostenlose Online-Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene an. Vermittelt werden Tipps und Tricks zur effektiven Suche und zum Umgang mit der Rechercheoberfläche des Portals. Im virtuellen Seminarraum besuchen Sie eine Online-Schulung bequem vom eigenen Schreibtisch aus. Sie sehen den Bildschirm des Referenten und verfolgen seine Präsentation in Echtzeit. Es besteht die Möglichkeit, über verschiedene Wege in direktem Kontakt mit dem Seminarleiter und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu kommunizieren.

Eine Übersicht der Schulungstermine und eine Anmeldung ist über die Homepage des Portals möglich.

 

Toni Morrison in der Bibliothek

Am 5. August verstarb in New York die amerikanische Schriftstellerin und Literaturnobelpreisträgerin Toni Morrison. Ihre Werke sowie umfangreiche Sekundärliteratur finden Sie im ersten Stock der Bibliothek unter der Signatur          HU 4570. Auch die Verfilmung von Beloved (Menschenkind) mit einer beeindruckenden Oprah Winfrey in der Hauptrolle kann entliehen werden. Zu den Themen, die im Werk von Toni Morrison immer wieder an zentraler Stelle stehen, hat die Bibliothek ebenfalls einen umfangreichen Bestand:

 

 

Die ruhige Semsterpause bietet sich an, um einmal direkt an den Regalen zu schauen, sich zu informieren und Interessantes auszuleihen.

Einfacher an Strom kommen

Um Ihnen den Zugang zu Steckdosen für Ihre Laptops und Handys zu erleichtern, wurden auf den Tischen im PC-Pool im Eingangsbereich der Bibliothek Steckdosenleisten angebracht. Bitte nutzen Sie – auch aus Gründen der Sicherheit – zukünftig ausschließlich diese Dosen (nicht die Bodentanks) für Ihre mobilen Endgeräte.

 

Schön wär’s

 

 

 

Der 10. August ist der allgemein verbindliche Termin zur Verrechnung der Umsatzsteuer mit den zuständigen Finanzämtern. Der Termin selbst ist für Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft nicht relevant, da sie ihre Rechnungen für Reproduktionen oder Gebühren umsatzsteuerfrei ausstellen und deshalb auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung bei den Finanzbehörden vornehmen.

Auf der anderen Seite haben Bibliotheken durchaus mit der Umsatz- oder Mehrwertsteuer zu tun, nämlich dann, wenn sie Medien erwerben oder lizenzieren, was wiederum ihr tägliches Geschäft ist. Es gelten die deutschen Mehrwertsteuersätze: ermäßigt 7% für gedruckte Medien und regulär 19% für elektronische Medien. Lieferanten mit Firmensitz in Deutschland berechnen die gelieferten Medien inklusive Umsatzsteuer. Lieferanten mit Firmensitz im Ausland müssen – so schreibt es die EU vor – ohne Mehrwertsteuer fakturieren; in der Folge führen die Bibliotheken die fällige Umsatzsteuer separat an ihr Finanzamt ab. Richtig kompliziert wird es für die Beteiligten, wenn Mischmedien, Medien mit gedruckten und digitalen Bestandteilen, erworben werden: Die unterschiedlichen Bestandteile müssen getrennt mit den passenden Mehrwertsteuersätzen berechnet und bibliotheksseitig in der Buchführung entsprechend dokumentiert werden.

Erfreulich ist, dass Buchhandel und Bibliotheken in Brüssel inzwischen erfolgreich lobbyiert und erreicht haben, dass bestimmte elektronische Medien (E-Books, E-Journals und E-Papers) auch mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz belegt werden dürfen. In Deutschland hat das Bundeskabinett soeben (am 31. Juli 2019) einen Gesetzentwurf vorgelegt, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und den Mehrwertsteuersatz für elektronische Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf 7% zu senken.