Wortschatz Bibliothek. Heute: Fingerprint, der; -s

Bei der Aufklärung von Verbrechen werden Fingerabdrücke am Tatort aufgrund ihrer Einzigartigkeit zur Identifizierung und Überführung des Täters oder der Täterin benutzt.

Bei der Identifizierung Alter Drucke im Bibliothekswesen werden Fingerprints erstellt, indem Zeichen von definierten Seiten und Zeilen eines gedruckten Werks entnommen werden in Kombination mit dem Erscheinungsdatum und einer evtl. Bandangabe. So lassen sich unterschiedliche Druckausgaben und – varianten unterscheiden.

Gebräuchlich sind zwei Arten der Fingerprintmethode: der LOC- bzw. FEI-Fingerprint und der STCN-Fingerprint.

In der UB Erfurt wird die erste Ermittlungsmethode genutzt, bei welcher man auf typographische Unterschiede im Zeilenumbruch setzt. Grenzen hat sie, wenn Nachdrucke zeilenidentisch sind und bei Auflagen mit gleichem Erscheinungsjahr.

Wie funktioniert nun das Ganze?

Der Fingerprint wird aus 16 Zeichen gebildet, die in vier Gruppen stehen. Es werden dazu genommen

  • Gruppe 1: zwei Zeichen der letzten und vorletzten Zeile (Zeilenende) von der ersten bedruckten Vorderseite nach der Titelseite
  • Gruppe 2: zwei Zeichen der letzten und vorletzten Zeile (Zeilenende) von der vierten Vorderseite nach der zuvor verwendeten Vorderseite
  • Gruppe 3: zwei Zeichen der letzten und vorletzten Zeile (Zeilenende) der Vorderseite, welche der für die zweite Gruppe herangezogenen folgt und die korrekte Zahl 13, ersatzweise 17, trägt
  • Gruppe 4: zwei Zeichen der letzten und vorletzten Zeile (Zeilenanfang) der Rückseite der für die dritte Gruppe verwendeten Seite

Dazu kommen noch

  • ein Anzeiger für die Seite des Buches, der die dritte Zeichengruppe entnommen wurde: “3” für Seite 13, “7” für Seite 17 oder “C” bei fehlender oder falscher Zählung.
  • das Erscheinungsdatum (mit „A“ für arabische und „R“ für römische Zahlen) und
  • bei mehrbändigen Werken die Zählung des Bandes

Beispiel:

Die eindeutige Identifizierung mit Fingerprint ist nicht nur bei der Erschließung des eigenen Bestands hilfreich, sondern auch bei der Arbeit mit Alten Drucken aus anderen Bibliotheken.

Klingt kompliziert? Auch hier gilt: Übung macht den Meister!

Mehr Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fingerprint_(Bibliothekswesen)

https://wiki.obvsg.at/Katalogisierungshandbuch/ArbeitsunterlagenFEAlteDruckeALMA 

Andrea Langner

 

Vor 500 Jahren erschien nach Michaelis das zweite Rechenbuch von Adam Ries

„Das macht nach Adam Ries(e) …“ — diese Redewendung ist weit verbreitet und bekannt. Sie bedeutet, dass man ein korrektes Rechenergebnis vorweisen kann. Der Mensch hinter der Redewendung war ein bedeutsamer Rechenmeister, der auch in Erfurt lebte und arbeitete.

Von Adam Ries (oder auch Adam Riese) wissen wir, dass er 1492 oder 1493 in Staffelstein geboren wurde als Sohn von Eva Kittler und Contz Ries. Über seine frühen Lebensjahre ist wenig bekannt, zu Schul- oder Universitätsbesuch gibt es keine Quellen.
Im Jahr 1517 wurde er in einem Streit, der vor dem Staffelsteiner Rat verhandelt wurde, erwähnt.
Wohl 1518 kam Ries nach Erfurt und war hier als Rechenmeister tätig. Außerdem veröffentlichte er zwei Rechenbücher: 1518 stellte er das 1. Rechenbuch „Rechnung auff der linihen“ fertig, gedruckt wurde es von Mathes Maler. In ihm wurde das Rechnen mit Rechenbrett und Rechenpfennigen für Kinder erklärt. Weitere Auflagen erschienen in derselben Werkstatt 1525, 1527 und 1530.
Auch das 2. Rechenbuch „Rechenung auff der linihen vnd federn“ wird im Jahr 1522 von Mathes Maler gedruckt, gefolgt von weiteren Auflagen 1525, 1527 und wieder 1533 sowie diversen Auflagen gedruckt vom Erfurter Melchior Sachse d. Ä..
Im selben Jahr verließ er Erfurt und zog ins Erzgebirge nach Annaberg, wo er die Arbeit an seinem Werk „Coß“ 1524 abschloss. Dieses Lehrbuch der Algebra wurde nicht gedruckt, Familienmitglieder und andere Interessierte konnten aber das Manuskript einsehen und damit arbeiten, ebenso mit einer zweiten Fassung. Erst 1992 (!) gab es einen Nachdruck dieser Handschrift.
Ries heiratet 1525 Anna Leuber, eröffnete eine private Rechenschule (heute Adam-Ries-Museum) und arbeitete in den späteren Jahren als Rezessschreiber und Berggegenschreiber (Erstellen bzw. Überprüfen von Abrechnungen im Erzabbau) und als Zehntner im Bergamtsrevier Geyer.
Im Jahr 1533 schrieb er eine Brotordnung für Annaberg, mit welcher die Preise für Brot und Brötchen errechnet wurden; diese Ordnung wurde 1536 gedruckt und von anderen Städten übernommen.
Sein 3. Rechenbuch „Rechenung nach der lenge auff den Linihen vnd Feder …“ (genannt die „Practica“, erschien im Jahr 1550 in Leipzig, welches erstmals ein zeitgenössisches Porträt von Adam Ries zeigt — mit Hinweis auf sein Alter in der Umschrift).
Adam Ries starb Ende März/Anfang April 1559 in Annaberg oder Wiesa und hinterließ mindestens 8 Kinder.

2. Rechenbuch von Adam Ries, erschienen 1532 bei M. Sachse d. Ä.: Rechnung auf der Linihen vnd Federn. UB Erfurt, Dep. Erf. , 13-A. 8° 841 (3), Titelblatt mit Notizen auf der gegenüberliegenden Seite (mit Worten ausgeschriebene Zahl)

Das 2. Rechenbuch, welches jetzt das 500jährige Jubiläum seines Erstdrucks feiert, wendet sich an Lehrlinge kaufmännischer und handwerklicher Berufe. Es wird neben dem Rechnen mit Rechenbrett auch das neuartige schriftliche Rechnen erklärt und Ries verwendet hierfür die damals noch nicht so gebräuchlichen arabischen Ziffern. Mit vielen Anwendungsaufgaben ist es praxisbezogen. Dieses erfolgreiche Rechenbuch wurde schon zu Lebzeiten Ries‘ vielfach wieder aufgelegt und erschien in weit über 100 Auflagen insgesamt.

Anmerkungen:
Michaelistag ist der 29. September.
Das abgebildete Ensemble bestehend aus Bronzebüste, Rechenbrett und Tafel befindet sich am bzw. vorm Haus „Zum schwarzen Horn“ in der Michaelisstraße 48 in Erfurt.

Weitere Informationen:
Zahlreiche Veröffentlichungen zu Adam Ries, Nachdrucke und Originale der Rechenbücher und die „Annaberger Brotordnung“ findet man im Bestand der UB Erfurt.
Ab Mitte Oktober wird eine kleine Ausstellung in den Vitrinen vor dem Eingang zur Sondersammlung im 2. OG ein paar Einblicke ermöglichen.

Dort unter anderem zu sehen: „Adam Ries(e) und Erfurt. Rechnung auf den Linien — nach Adam Ries“, anlässlich des 500jährigen Erstdrucks herausgegeben von Manfred Weidauer

… auf dessen Engagement ich besonders hinweisen möchte: weidauer.de

Andrea Langner

 

„Rosen, Tulpen, Nelken – alle Blumen welken …“

Abb. 1

Viele Leser unseres Blogs kennen Sprüche wie diesen noch aus der Zeit, als Poesiealben in der Klasse die Runde machten: MitschülerInnen und LehrerInnen, aber auch Mitglieder der Familie trugen Sprüche ein; gern wurden die Texte mit Stammversbildern oder Fotos verschönert. So kann man sich auch in späteren Jahren an weisen Zitaten und mehr oder weniger denkwürdigen Versen erfreuen. Nachfolger dieses Brauchs sind Freundschaftsbücher, wo auf schon vorgedruckte Einträge nur noch geantwortet werden muss („Meine Lieblingsspeise ist: …“)
Der Ursprung dieser Alben aber liegt schon weit zurück: bereits im 16. Jahrhundert sammelten Studierende Unterschriften Ihrer Dozenten in Stammbüchern, den alba amicorum (z.B. an der Universität Wittenberg); der Brauch wurde ebenfalls an Adelshöfen, in Handelsstädten und in Künstlerkreisen gepflegt. Die Stammbuchbesitzer sammelten handschriftliche Einträge befreundeter oder bekannter (oftmals höherrangiger) Personen zu Erinnerungs- und Dokumentationszwecken. Sie konnten sich gleichzeitig auch selbst darstellen – sei es mit der prächtigen Ausstattung des Stammbuchs oder mit den Einträgen einflussreicher und berühmter Persönlichkeiten, die dann durchaus auf der „Karriereleiter“ behilflich waren.

Abb. 2

Einige Stammbuchexemplare befinden sich im Handschriftenbestand der Universitätsbibliothek Erfurt, wobei das bekannteste das sogenannte „Stammbuch von Maximilian II.“ (UB Erfurt, Dep. Erf., CE 8° 28) ist. Allerdings ist es nicht das Stammbuch dieses Herrschers, sondern es enthält lediglich das Autograph Maximilians und das Wappen mit dem kaiserlichen Doppeladler (siehe Abbildung 2).

Stammbuchhalter war Johann Georg von Wartenberg, (?? bis 4.6.1647 Bamberg], ein Mundschenk Friedrichs V. von der Pfalz. Die Eintragungen datieren aus den Jahren 1602 bis 1647.

Abb. 3

Die Besonderheit dieses Stammbuches sind nicht die üblichen Eintragungen (manchmal nur in Form von Großbuchstaben als Abkürzung für einen damals üblichen Sinn- oder Bibelspruch) mit evtl. Federzeichnungen, sondern der Beschreibstoff: Buntpapiere der verschiedensten Art, z. B. Marmorpapier oder Silhouettenpapier, siehe Abbildung 3.

Auch Stammbücher aus späteren Jahren sind aufschlussreiche und schön anzuschauende Quellen ihrer Zeit: das Stammbuch des Johann Gottlieb Gerlach (UB Erfurt, Dep. Erf., CE 8° 28s), geführt von 1733 bis 1789 (Abbildungen 4 und 5), das Stammbuch des Johann Adam Hennig (UB Erfurt, Dep. Erf., CE 8° 30ac), geführt von 1794 bis 1804 (Abbildung 6) und das Tagebuch eines Mannes namens Wunder (UB Erfurt, Dep. Erf., CE 8° 28f) aus der Zeit Anfang 19 Jh., (Abbildung 1) seien hier genannt.

Abb. 4
Abb. 5
Abb. 6

Diese und noch einige andere Stammbücher sind nur einem kleinen Leserkreis bekannt, wobei das Stammbuch Maximilians II. als einziges in digitalisierter Form vorliegt (Digitalisat in der Digitalen Historischen Bibliothek Erfurt/Gotha). Um sie weiteren Interessenten zugänglich zu machen, wäre auch eine Digitalisierung der anderen Exemplare wünschenswert, so dass die Aufnahmen im Projekt „Repertorium Alborum Amicorum“ mit den Digitalisaten angereichert werden können.

Andrea Langner

Wortschatz Bibliothek. Heute: Bleischlange, die; -n

Für die Benutzung Alter Drucke und Handschriften gilt das „Merkblatt für die Benutzung von historischem Buchbestand sowie sonstigen wertvollen Materialien der Universitätsbibliothek Erfurt“, in welchem die besonderen Benutzungsbedingungen aufgeführt werden.

Die Gemeine Bleischlange in ihrem natürlichen Habitat

Das bedeutet: kein Essen und Trinken im Sonderlesesaal, keine Benutzung von Kugelschreibern u. ä., sondern Bleistiften und der Einsatz von buchschonenden Hilfsmitteln.
Neben Handschuhen, die bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden, ist die Nutzung von Buchstützen und -keilen oder auch Buchkissen als Unterlage für die alten Werke selbstverständlich. Damit wird der historische Einband geschont und das Aufschlagen der Buchbände unterstützt. Während moderne Bücher meist ohne Probleme ganz aufgeklappt werden können (Öffnungswinkel von bis zu 180°), ist das bei Altbestand häufig nicht möglich.

Um die Buchseiten besser aufhalten zu können, kommt jetzt die Bleischlange zum Zuge: es handelt sich um eine schwere Bleischnur, die meist mit dunklem Samt bezogen ist. Sie wird vorsichtig über die Ecken oder Seitenränder gelegt und ermöglicht störungsfreies Lesen.So steht der bequemen und pfleglichen Nutzung von historischem Buchbestand nichts mehr im Wege!

Andrea Langner

 

Amplonius – Ein strategischer Büchersammler: ein Leben lang?

Bereits in den letzten Blogbeiträgen habe ich über das Articella-Konvolut und seine Bedeutung für die medizinische Lehre berichtet. Heute möchte ich den Blick auf eine andere zentrale Schrift der medizinischen Lehre an mittelalterlichen Universitäten lenken, die uns gleichzeitig einen wichtigen Einblick in die Sammlungsgeschichte der Amploniana bietet: Abū Bakr Muḥammad bin Zakaryā ar-Rāzī (kurz: Rasis) war ein Arzt und Krankenhausleiter aus Rey, einer bedeutenden Stadt der Antike und des frühen Mittelalters nahe Teheran. Er tat sich mit knapp 150 Schriften auch als produktiver Wissenschaftler und Philosoph hervor. Für das europäische Mittelalter war besonders der Liber medicinalis ad Almansorem von großer Bedeutung, da er in diesem Werk das umfangreiche Corpus des antiken Arztes Galen strukturierte und daraus einen Lehrplan für das Studium der Medizin erschuf. Dieses Werk fand schließlich durch die lateinische Übersetzung des Gerhard von Cremona Einzug in den medizinischen Lehrplan der europäischen Universitäten.

Abb. 1: CA 2° 260, fol. 4r

In der Amploniana befinden sich insgesamt sieben Handschriften mit diesem Text. Mit Hilfe des von Amplonius eigenhändig angefertigten Katalogs zur ersten Tranche seiner Stiftung wissen wir, dass er zunächst vier Bände mit dem Liber medicinalis des Rasis gestiftet hat. Hierbei handelt es sich um die Handschriften CA 2° 265, CA 2° 291, CA 4° 214, CA 4° 230, die im Amplonius-Katalog mit den Nummern 36, 58, 52 und 66 in der Rubrik De medicine verzeichnet waren. Als sammlungsgeschichtlich besonders interessant haben sich jedoch zwei der Rasis-Handschriften herausgestellt, die erst nach der Stiftung des Amplonius Eingang in das Collegium Porta Coeli fanden. Hierbei handelt es sich um CA 2° 244 und CA 2° 260, die mit den Nummern 132 und 124 De medicine in den Bestand der Amploniana kamen. Sie gehören also zu den Nachstiftungen, bei denen bis dato noch nicht geklärt ist, auf welchem Weg und vor allem durch wen sie in die Sammlung gelangten.

Abb. 2: CA 2° 244, fol. 3r
Abb. 4: CA 2° 260, fol. 201r
Abb. 3: CA 2° 244, fol. 27r

Hier konnten jedoch im Zuge des laufenden Projekts wichtige Erkenntnisse gesammelt werden, die sich aus der Objektgeschichte der beiden Handschriften ergeben. So wurden beide Handschriften durch Schriftbefund nach Montpellier in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts verortet. Zwar lassen sich bei den Schreibhänden keine Gemeinsamkeiten erkennen, doch weisen beide als Textzeugen eine Besonderheit auf: Wie Danielle Jacquart nachgewiesen hat¹, handelt es sich hier bei beiden Texten nicht um die Übersetzung durch Gerhard von Cremona, sondern um die eines unbekannten Übersetzers, welche offensichtlich in Montpellier in jener Zeit im Umlauf war. Neben diesen überlieferungsgeschichtlichen Gemeinsamkeiten gibt es jedoch auch objektgeschichtliche Gemeinsamkeiten, die auf das Ende des 14. Jahrhunderts weisen. In dieser Zeit müssen sich beide Bände bereits im deutschen Raum befunden haben. Denn in jener Zeit wurden beide Handschriften von der gleichen, nordalpinen Hand mit Blick auf die Nutzerfreundlichkeit überarbeitet. Hierfür wurde nicht nur der Text mit Überschriften und Rubriken versehen, sondern auch Verzeichnisse angelegt, um die Handschriften besser nutzen zu können (Vgl. Abb. 1-4). Da beides von gleicher Hand in gleicher Art durchgeführt wurde, dürfte es sich hier um eine bewusste Überarbeitung für eine weitere Nutzung außerhalb des Privatbesitzes handeln.

Es wäre natürlich naheliegend, diese Überarbeitungen Amplonius selbst für eine Nachstiftung zuzuschreiben, da sie noch in einem Segment vorkommen, in dem sich überwiegend Nachstiftungen des Amplonius befinden. Doch wurden die Überarbeitungen von einer geübten Hand im vierten Viertel des 14. Jahrhunderts angefertigt, sodass Amplonius hier wohl nicht in Frage kommt. Es muss also ein anderer Vorbesitzer gewesen sein, der diese Überarbeitungen für eine Nutzung in einer anderen Institution überarbeitet hat. Eine solche Institution könnte die Stiftskirche St. Aposteln in Köln gewesen sein. Denn auf diese weist das Einbandfragment aus der Handschrift CA 2° 244 hin, dass einem gewissen Heinrich von Neumagen Pfründe für eine Lehrtätigkeit an der dortigen Klosterschule in Aussicht stellte. Da Amplonius aber selbst ab 1400 dort als Kanoniker wirkte, ist es zumindest möglich, dass er diese besonders benutzerfreundlichen Rasisbände erwarb, um sie später als Nachstiftung dem Collegium Porta Coeli zur Verfügung zu stellen. In der Sammlung selbst hatten dann auch beide Bände eine zentrale Bedeutung, da sie im Verlauf des 15. Jahrhunderts mit einer Kette und Buckeln versehen (vgl. Abb. 5 und 6) und den Studenten als zentrale Lernwerke an Pulten dargeboten wurden.

Abb. 5: CA 2° 260, hinterer Buchdeckel mit Kette, Schließe und Buckeln
Abb. 6: CA 2° 244, hinterer Buchdeckel mit gleicher Kette, gleicher Schließe und gleichen Buckeln

Doch was würde das für die Sammlungsgeschichte bedeuten? Die vergleichsweise hohen Nummern haben bisher dazu geführt, diese Bände nicht als Nachstiftung des Amplonius einzuordnen. Durch die Hinweise jedoch muss zumindest die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass auch im Segment 100-150 De medicine noch zahlreiche Bände zu finden sind, die Amplonius nicht nur wegen ihres Inhalts, sondern auch wegen ihrer Benutzerfreundlichkeit für seine Stiftung erwarb und diese Bände nachstiftete.

¹ Vgl. Danielle Jacquart, Note sur la traduction latine du Kitab al-Mansaura de Rhazès, Revue d’histoire des textes, 24, 1994, p. 359-374.

Sven-Philipp Brandt

 

 

Von dicken Brummern und Zettelwirtschaft

Wenn Handschriften, Inkunabeln bzw. Alte Drucke (bis einschließlich 1850) in Bibliotheken, Archiven oder Antiquariaten aufbewahrt und für Nutzer/Besucher erschlossen bzw. für Käufer beschrieben werden, ist ein wichtiges Merkmal der äußeren Beschreibung die Größe des vorliegenden Bandes.
So ergibt sich das sogenannte bibliografische Format durch die Faltung des Papierbogens, womit kein genaues Format definiert wird, sondern die Teilungsverhältnisse des Bogens angegeben werden. Einfach gesagt: wie oft wurde der Papierbogen gefaltet und wie viele Blätter liegen dann vor.
Im Bibliothekswesen werden oft die Formate 2° (Folio), 4° (Quart), 8° (Oktav) und 12° (Duodez) bei Alten Drucken zur Angabe des Formats benutzt. Folio bedeutet: der Papierbogen wird 1 Mal gefaltet und ergibt 2 Blätter, bei Quart wurde der Papierbogen 2 Mal gefaltet und ergibt 4 Blätter usw.

Auch der Bestand an Alten Drucken und Handschriften z. B. aus der Bibliotheca Amploniana wurde u.a. auf diese Weise erschlossen (Bestandteil der Signatur) und platzsparend aufgestellt.

So kommt es, dass es neben ausgesprochen großen (und schweren) Bänden im Sondermagazin der UB Erfurt auch Winzlinge oder aus einem Blatt bestehende Einblattdrucke (bspw. Flugschriften oder Gelegenheitsschriften) aufbewahrt werden. Im Bereich der Inkunabeln und Drucke gibt es sogar zahlreiche Bände mit dem Format gr2° (siehe Abbildung 2).

Unsere größte Bestandsgruppe sind die Oktavbände, die ein gängiges und bequem zu lesendes Format haben – was schon die Buchdrucker und -binder vergangener Zeiten durchaus im Blick hatten.
Andrea Langner

Abbildung 1: UB Erfurt, Dep. Erf., 13-Tp. 4° 1660 (7)
Andächtiges Gebett zu der Gnaden-reichen Jungfrau Maria Zell.
Druck von ca. 1720. Der Erscheinungsort ist  nicht bekannt. Die Illustration ist ein Holzschnitt, das Werk besteht aus nur einem Bogen mit der Größe ca. 10 x 17,5 cm

Abbildung 2: UB Erfurt, Dep. Erf., I. gr2° 315 (Speculum naturale, Straßburg , nicht nach 1476) und 13-A. 8° 231g (Dictionnaire Abrégé De La Fable …, Paris 1766)