Neue Auszubildende in der UB

Am 1. September begann für Jessica Tonn die dreijährige Ausbildung zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste. Dies ist ein möglicher Weg für ein späteres „bibliothekarisches Leben“. Auch wenn ein häufiger Grund für die Berufswahl unserer Azubis die Liebe zum Lesen ist, kommen sie doch im Ausbildungsalltag selten dazu, in Büchern zu schmökern. Wie so vieles Andere hat auch dieses Berufsbild einen starken Wandel hin zur Technisierung erfahren.
Neben der praktischen Ausbildung in unserer Bibliothek erhält Frau Tonn das theoretische Wissen für ihren Beruf in der Berufsschule in Sondershausen. Während interessanter Praktika, so in einer Buchhandlung, in einer Stadtbibliothek oder in einem Archiv, wird sie viele zusätzliche Erfahrungen sammeln können.

Wir wünschen Frau Tonn und unseren anderen Auszubildenden einen guten Start in das neue Ausbildungsjahr und viel Freude an ihrem gewählten Beruf.

Prominentes Geburtstagskind

Frühere Schülergenerationen kannten seine Lebensdaten auswendig. Heute würde er 270 Jahre alt: Johann Wolfgang von Goethe (28. August 1749 – 22. März 1832).

Sein Geburtstag soll Anlass sein, mal in der UB nach dem berühmten Autor zu suchen.

Selbstverständlich gibt es eine Vielfalt an gedruckten Ausgaben seiner Werke und noch viel mehr Sekundärliteratur. In unserer Klassifikation RVK (Systematik, nach der unser Bestand erschlossen bzw. im Lesesaal aufgestellt ist) ist für Goethe eine eigene umfangreiche Gruppe vorgesehen.

Doch auch bei unserem digitalen Angebot wird man fündig, exemplarisch seien hier genannt die Weimarer Goethe-Bibliographie oder für weitreichende Informationen über Goethe und die Kunst und Kultur der Goethezeit das Goethezeitportal.

Und wer sich bei der Klassiker-Lektüre zu sehr an anstrengenden Deutschunterricht erinnert fühlt, der kann vielleicht mit einer Nacherzählung für Kinder einsteigen, z.B. Götz von Berlichingen.

Bildquelle: www.sammlung.pinakothek.de (Josef Karl Stieler),
Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Klassiker der Soziologie : von Comte bis Weber

Mit der neuen Open-Access-Sammlung Klassiker der Soziologie bestätigt der Fachinformationsdienst (FID) Soziologie eine seiner wesentlichen Aufgaben, nämlich die Verbesserung der wissenschaftlichen Informationsversorgung innerhalb der Soziologie. Digitalisiert wurden zum Standardkanon der Soziologie gehörende Titel, die bisher noch nicht Open Access verfügbar waren – wenn möglich in Erstauflage und Originalsprache und zumeist aus Beständen der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln. Zu finden sind Schriften aus dem Zeitraum von 1826 bis in das späte 20. Jahrhundert, etwa von Auguste Comte, Émile Durkheim, Friedrich Engels, Karl Marx, Karl Mannheim, George Herbert Mead, Franz Oppenheimer, Vilfredo Pareto, Georg Simmel, Herbert Spencer, Ferdinand Tönnies sowie Max Weber.
Die Werke sind vollständig durchsuchbar. Außerdem soll die Sammlung beständig erweitert werden.
Ein Überblick über das Angebot sowie Hinweise zur Nutzung sind auf der Homepage des Sammlungsportals zu finden.

Quelle: https://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/soziologie/index_ger.html

Alles Gute zum Schulanfang!

Seit vierzig Jahren sammelt und forscht der ehemalige Hamburger Lehrer Hans-Günter Löwe zum Thema Schulbeginn und zur Tradition der Schultüten. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen hat er vor einigen Jahren in einem Buch vorgestellt. Es befindet sich in zwei Exemplaren im Bestand der Universitätsbibliothek.

Die Schul- oder Zuckertüte, anfangs auch Ostertüte oder Osterkegel genannt, hat eine über zweihundertjährige Geschichte und stammt ursprünglich aus Mitteldeutschland. Heute ist sie ein unverzichtbares Geschenk zum Schulanfang, aber schon im alten Rom hat es ermutigende Gaben zum Beginn des Lernens gegeben.

Der Autor berichtet in seinem Buch unter anderem von einer Schultüten-Maschine und den Bestrebungen im Nationalsozialismus, eine Einheitstüte einzuführen. Ungewöhnliche Postkarten und Werbezettel sind in dem Buch ebenso zu finden wie Zeitzeugenberichte.

Ob mit oder ohne Zuckertüte: wir wünschen allen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern einen guten Start ins neue Schuljahr!

 

Einfacher an Strom kommen

Um Ihnen den Zugang zu Steckdosen für Ihre Laptops und Handys zu erleichtern, wurden auf den Tischen im PC-Pool im Eingangsbereich der Bibliothek Steckdosenleisten angebracht. Bitte nutzen Sie – auch aus Gründen der Sicherheit – zukünftig ausschließlich diese Dosen (nicht die Bodentanks) für Ihre mobilen Endgeräte.

 

Schön wär’s

 

 

 

Der 10. August ist der allgemein verbindliche Termin zur Verrechnung der Umsatzsteuer mit den zuständigen Finanzämtern. Der Termin selbst ist für Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft nicht relevant, da sie ihre Rechnungen für Reproduktionen oder Gebühren umsatzsteuerfrei ausstellen und deshalb auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung bei den Finanzbehörden vornehmen.

Auf der anderen Seite haben Bibliotheken durchaus mit der Umsatz- oder Mehrwertsteuer zu tun, nämlich dann, wenn sie Medien erwerben oder lizenzieren, was wiederum ihr tägliches Geschäft ist. Es gelten die deutschen Mehrwertsteuersätze: ermäßigt 7% für gedruckte Medien und regulär 19% für elektronische Medien. Lieferanten mit Firmensitz in Deutschland berechnen die gelieferten Medien inklusive Umsatzsteuer. Lieferanten mit Firmensitz im Ausland müssen – so schreibt es die EU vor – ohne Mehrwertsteuer fakturieren; in der Folge führen die Bibliotheken die fällige Umsatzsteuer separat an ihr Finanzamt ab. Richtig kompliziert wird es für die Beteiligten, wenn Mischmedien, Medien mit gedruckten und digitalen Bestandteilen, erworben werden: Die unterschiedlichen Bestandteile müssen getrennt mit den passenden Mehrwertsteuersätzen berechnet und bibliotheksseitig in der Buchführung entsprechend dokumentiert werden.

Erfreulich ist, dass Buchhandel und Bibliotheken in Brüssel inzwischen erfolgreich lobbyiert und erreicht haben, dass bestimmte elektronische Medien (E-Books, E-Journals und E-Papers) auch mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz belegt werden dürfen. In Deutschland hat das Bundeskabinett soeben (am 31. Juli 2019) einen Gesetzentwurf vorgelegt, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und den Mehrwertsteuersatz für elektronische Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf 7% zu senken.