Lehrende der Universität können ab sofort Semesterapparate für das Sommersemester beantragen. Semesterapparate, die bis spätestens 28. Februar eingereicht werden, stehen zum Vorlesungsbeginn zur Verfügung. Alle nach dieser Frist eingehenden Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte das Formular (pdf), das Sie in auch in der Bibliothek erhalten. Geben Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den gewünschten Medien aus dem Freihandbestand an der Ausleihtheke oder an den Informationstheken ab.
Zeitschriftenbände, Zeitschriftenhefte und andere Präsenzexemplare können nicht in Semesterapparate eingestellt werden, da sie an ihrem festen Standort im Lesesaal verfügbar sein sollen. Auch Exemplare aus der Lehrbuchsammlung sollen nicht in Semesterapparate gestellt werden. Gewünschte Medien aus dem Magazin und derzeit ausgeliehene Medien werden von der Bibliothek bereitgestellt.
Sobald Ihr Semesterapparat aufgestellt ist, werden Sie benachrichtigt.

Seit dem 18. Dezember 2019 gilt auch für E-Books, E-Journals, E-Papers und Volltextdatenbanken der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (von 7%). Damit hat der Deutsche Bundestag von einer entsprechenden europäischen Lizenz Gebrauch gemacht und eine langjährige Forderung des Deutschen Bibliotheksverbands und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erfüllt.
Der Begriff „SFX“ ist vielleicht aus der Film- und Theaterbranche geläufig – als „special effects“, um mit bestimmten technischen Methoden außergewöhnliche Erscheinungen wie etwa Explosionen, Regen oder Wind zu erzeugen. In der Welt der Literaturrecherche ist SFX die Bezeichnung für den Verlinkungsdienst der Firma ExLibris. Er ist, bildlich ausgedrückt, der rote Faden, der die Verbindung zwischen einem Eintrag in einer Datenbank und der tatsächlich in einer Bibliothek vorhandenen Publikation herstellt.


