Zwei plus Vier …

…, nämlich die alte Bundesrepublik Deutschland, die noch vorhandene Deutsche Demokratische Republik und die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs haben am 12. September 1990 mit dem 2 + 4-Vertrag den völkerrechtlichen Rahmen für die deutsche Wiedervereinigung geschaffen, und mit dem am 3. Oktober 1990 in Kraft getretenen Einigungsvertrag stand auch der staatsrechtliche Rahmen. Die deutsche Einheit und Souveränität war wiederhergestellt. Es versteht sich, dass alle diese Grundlagentexte  auch in der Universitätsbibliothek greifbar sind, etwa in: Die Verträge zur Einheit Deutschlands,  München: Dt. Taschenbuch Verl., 1990

Soweit zu den gesicherten Fakten und nüchternen Daten der Wiedervereinigung.

Weit weniger eindeutig liegen die Dinge in punkto innerer Einheit. Ob und wenn ja wie weit (frei nach Willy Brandt) zusammengewachsen ist, was zusammengehört, ist in der kurzen Zeitspanne einer Generation immer noch eine Frage der Perspektive bzw. der persönlichen Erfahrungen der sehr unterschiedlich Betroffenen. Wer sich aus Anlass des 30. Jahrestages der Wiedervereinigung besonders mit dem individuellen Erleben der wieder hergestellten Einheit beschäftigen möchte, findet hier erste Anregungen:
https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-einheit/deutsche-teilung-deutsche-einheit/43893/fuenf-fragen-an