Das Grundgesetz hat heute Geburtstag

Die aus gegebenem Anlass von der Deutschen Post herausgegebene Jubiläumsbriefmarke bildet das „Grundgesetz“ (immerhin) als Buch to go  ab. Diese saloppe Form des Gedenkens unterscheidet sich wesentlich von der Erinnerung, welche die Deutsche Post zum runden Geburtstag der Verfassung der Bundesrepublik 25 Jahre vorher gepflegt hat:

Die Briefmarke war zur Feier des Tages in einen Block eingebunden und gab Artikel 1 des Grundgesetzes wieder. Die Artikel 1 bis 19 sind den Grundrechten gewidmet und von Änderungen kategorisch ausgenommen. Ansonsten ist das Grundgesetz seit Bestehen vielfach ergänzt und modifiziert worden – mit Zweidrittelmehrheit des Bundestags und des Bundesrats. Das Grundgesetz gehört zu den am häufigsten angefassten Verfassungstexten weltweit. Davon zeugen die in mehreren Auflagen veröffentlichten Grundgesetzkommentare, die in der Bibliothek unter der Notation PL 374 zu finden sind.

Franziska Wein

70 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 erschien das Bundesgesetzblatt zum ersten Mal. Einziger Inhalt: das 146 Artikel umfassende sogenannte „Grundgesetz“ der in der Entstehung begriffenen Bundesrepublik Deutschland. Das Ganze 30 Jahre nach der Proklamation der Weimarer Reichsverfassung und wieder nach einem verlorenen Weltkrieg.

Die Vorgeschichte lastet jedoch nicht als Makel auf dem Grundgesetz, im Gegenteil: die Mitglieder des Parlamentarischen Rates haben unstrittige Passagen der Weimarer Verfassung übernommen und darüber hinaus Vorkehrungen getroffen, um die Fehlentwicklungen und Katastrophen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus im Ansatz zu verhindern. Dazu gehören der herausgehobene Art. 1 GG über die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die dezidiert föderale Grundstruktur, der Verzicht auf basisdemokratische Elemente auf Bundesebene, das konstruktive Misstrauensvotum oder die Fünf-Prozent-Hürde und vieles mehr.

Die ungewöhnliche Bezeichnung „Grundgesetz“ wurde bewusst gewählt, um den Charakter des Unvollendeten, Provisorischen zum Ausdruck zu bringen, den die Verfasser des Textes in einer Verfassung sahen, welche die sowjetische Besatzungszone notwendigerweise ausklammerte.
Art. 23 GG sah für die Zukunft den Beitritt zunächst nicht integrierter Gebiete vor – so geschehen 1957 mit dem Saarland und 1990 mit den neuen Bundesländern im Zuge der Wiedervereinigung.

Verfassungen sind grundlegend, aber nie fertig, sie erfahren  im Lauf der Zeit  Änderungen  und Erweiterungen. Das Grundgesetz ist bisher 63 Mal geändert worden, zuletzt am 29. März dieses Jahres.

Das Grundgesetz im Online-Katalog

grundgesetz
Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Zum 67. Geburtstag konnte man in den letzten Tagen einige Veröffentlichungen finden. Um mehr zur Entstehungsgeschichte und historischen Entwicklung des Grundgesetzes zu erfahren, haben wir im Online-Katalog der Bibliothek gestöbert und möchten hier kurz vorstellen, wie wir bei der Suche vorgegangen sind. Nach diesem Schema können grundsätzlich auch andere thematische Recherchen durchgeführt werden.

  1. Allgemeine Suche in der Kategorie Alle Themen [THM]
    Suche nach grundgesetz? und (geschichte? oder entwicklung?)
    Zur Erläuterung: Durch das ? wird eine beliebige Anzahl von Zeichen am Ende des Suchbegriffs ignoriert und damit die Treffermenge erweitert. Einer der beiden Begriffe in Klammern soll zwingend zusammen mit dem erstgenannten Wort in der Trefferliste vorkommen.
  2. Gezielte Suche in der Kategorie Schlagwörter [SLW]
    Suche nach Grundgesetz Geschichte
    Suche nach dem Gesetzestext oder einem Kommentar ebenso, z.B. Grundgesetz Kommentar
  3. Suche in der Kategorie Regensburger Verbundklassifikation [RVK]
    Suche nach PL 310
    Eine geeignete Fachstelle bzw. Notation kann über die RVK online ermittelt werden.

Ein interessantes Detail ist, dass es für Verfassungen normierte Titel gibt, die ein schnelles Auffinden des Gesetzestextes im Katalog ermöglichen:
Suche nach Verfassung 19490523 in der Kategorie Alle Wörter

Nachträglich alles Gute zum Geburtstag, Grundgesetz!