Die aus gegebenem Anlass von der Deutschen Post herausgegebene Jubiläumsbriefmarke bildet das „Grundgesetz“ (immerhin) als Buch to go ab. Diese saloppe Form des Gedenkens unterscheidet sich wesentlich von der Erinnerung, welche die Deutsche Post zum runden Geburtstag der Verfassung der Bundesrepublik 25 Jahre vorher gepflegt hat:
Die Briefmarke war zur Feier des Tages in einen Block eingebunden und gab Artikel 1 des Grundgesetzes wieder. Die Artikel 1 bis 19 sind den Grundrechten gewidmet und von Änderungen kategorisch ausgenommen. Ansonsten ist das Grundgesetz seit Bestehen vielfach ergänzt und modifiziert worden – mit Zweidrittelmehrheit des Bundestags und des Bundesrats. Das Grundgesetz gehört zu den am häufigsten angefassten Verfassungstexten weltweit. Davon zeugen die in mehreren Auflagen veröffentlichten Grundgesetzkommentare, die in der Bibliothek unter der Notation PL 374 zu finden sind.
Franziska Wein