Um Ihnen den Zugang zu Steckdosen für Ihre Laptops und Handys zu erleichtern, wurden auf den Tischen im PC-Pool im Eingangsbereich der Bibliothek Steckdosenleisten angebracht. Bitte nutzen Sie – auch aus Gründen der Sicherheit – zukünftig ausschließlich diese Dosen (nicht die Bodentanks) für Ihre mobilen Endgeräte.
Der 10. August ist der allgemein verbindliche Termin zur Verrechnung der Umsatzsteuer mit den zuständigen Finanzämtern. Der Termin selbst ist für Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft nicht relevant, da sie ihre Rechnungen für Reproduktionen oder Gebühren umsatzsteuerfrei ausstellen und deshalb auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung bei den Finanzbehörden vornehmen.
Auf der anderen Seite haben Bibliotheken durchaus mit der Umsatz- oder Mehrwertsteuer zu tun, nämlich dann, wenn sie Medien erwerben oder lizenzieren, was wiederum ihr tägliches Geschäft ist. Es gelten die deutschen Mehrwertsteuersätze: ermäßigt 7% für gedruckte Medien und regulär 19% für elektronische Medien. Lieferanten mit Firmensitz in Deutschland berechnen die gelieferten Medien inklusive Umsatzsteuer. Lieferanten mit Firmensitz im Ausland müssen – so schreibt es die EU vor – ohne Mehrwertsteuer fakturieren; in der Folge führen die Bibliotheken die fällige Umsatzsteuer separat an ihr Finanzamt ab. Richtig kompliziert wird es für die Beteiligten, wenn Mischmedien, Medien mit gedruckten und digitalen Bestandteilen, erworben werden: Die unterschiedlichen Bestandteile müssen getrennt mit den passenden Mehrwertsteuersätzen berechnet und bibliotheksseitig in der Buchführung entsprechend dokumentiert werden.
Erfreulich ist, dass Buchhandel und Bibliotheken in Brüssel inzwischen erfolgreich lobbyiert und erreicht haben, dass bestimmte elektronische Medien (E-Books, E-Journals und E-Papers) auch mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz belegt werden dürfen. In Deutschland hat das Bundeskabinett soeben (am 31. Juli 2019) einen Gesetzentwurf vorgelegt, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und den Mehrwertsteuersatz für elektronische Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf 7% zu senken.
Es stimmt schon: die Digitalisierung bringt viel Neues. Mit der jetzt in unserem Bestand nachgewiesenen Transcript Open Library Politikwissenschaften (Titelliste) hat die Universitätsbibliothek zum ersten Mal an einer eAuction teilgenommen und eine Kollektion von E-Books freigekauft. Wie das?
Der Transcript-Verlag und die auf den Vertrieb von Open Access-E-Books spezialisierte Plattform Knowledge Unlatched (KU) haben eine Kollektion von allgemein interessierenden politikwissenschaftlichen Titeln zusammengestellt, die sie Bibliotheken im Rahmen einer eAuction gegen eine Gebühr zum Erwerb als Open Access-E-Books angeboten haben. Die Universitätsbibliothek Erfurt war hier einer unter vielen Bietern und hat dazu beigetragen, dass die ursprünglich angesetzte Gebühr markant gefallen ist. Die auf diesem Weg erworbenen E-Books sind weltweit und nicht wie sonst üblich nur für die Nutzer der zahlenden Einrichtung freigeschaltet. Man kann durchaus von einem Freikauf sprechen, da die investierte Gebühr die E-Books für den Open Access entriegelt / unlatched hat.
Im vergangenen Sommer haben wir Sie in unserem Blog auf eine Reise durch europäische Buchhandlungen geschickt („In 60 Buchhandlungen durch Europa. Meine Reise zu den schönsten Bücherorten unseres Kontinents“). In diesem Jahr möchten wir Sie auf eine ganz andere „Liebeserklärung“ an Buchhandlungen aufmerksam machen.
„Meine wunderbare Buchhandlung“ ist eine Anthologie von Erzählungen 17 namhafter Autoren, in denen diese auf ganz unterschiedliche Weise kuriose, nachdenklich stimmende oder verwirrende Begebenheiten aus „ihren“ Buchhandlungen erzählen. In seinem Vorwort beschreibt der Herausgeber Dirk Kruse, was ihn zu dieser Hommage an Buchhandlungen bewogen hat: „Nur dort [in einem Buchladen] erfahre ich alle Sinnlichkeit des Bucherwerbs und werde nicht nur individuell beraten, sondern kann die Bücher auch berühren, riechen, in ihnen blättern und vor allem solche entdecken, nach denen ich gar nicht gesucht habe. Ein Buch auszuwählen und es zu kaufen, macht mir beinahe ebenso viel Freude, wie es anschließend zu lesen …“.
Na, haben Sie Lust bekommen, sich gleich auf den Weg in die nächste Buchhandlung zu machen – zu stöbern, zu blättern, sich eine Freude zu machen?
Das empfohlene Buch finden Sie selbstverständlich hier bei uns in der UB: unter der Signatur AN 47000 K94.
Lehrende der Universität können ab sofort Semesterapparate für das Wintersemester beantragen. Semesterapparate, die bis spätestens 31. August eingereicht werden, stehen zum Vorlesungsbeginn zur Verfügung. Alle nach dieser Frist eingehenden Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte das Formular (pdf), das Sie in gedruckter Form in der Bibliothek erhalten. Geben Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den gewünschten Medien aus dem Freihandbestand an der Ausleihtheke oder an den Informationstheken ab.
Zeitschriftenbände, Zeitschriftenhefte und andere Präsenzexemplare können nicht in Semesterapparate eingestellt werden, da sie an ihrem festen Standort im Lesesaal verfügbar sein sollen. Auch Exemplare aus der Lehrbuchsammlung sollen nicht in Semesterapparate gestellt werden. Gewünschte Medien aus dem Magazin und derzeit ausgeliehene Medien werden von der Bibliothek bereitgestellt.
Sobald Ihr Semesterapparat aufgestellt ist, werden Sie benachrichtigt.
Während der vorlesungsfreien Zeit gelten in der UB vom 29. Juli bis zum 29. September verkürzte Öffnungszeiten. Die Bibliothek öffnet während dieser Zeit Montag bis Freitag erst um 9 Uhr, am Wochenende ist nur samstags geöffnet. Die Servicezeiten der Ausleihe und der Information sind ebenfalls verkürzt.