Buchbestand der UB wird mit RFID-Etiketten ausgestattet

RFID (engl. Radio Frequency Identification) ist eine Technologie zum automatischen und berührungslosen Erkennen von Objekten mit Hilfe von Radiowellen. Die Technologie wird vor allem in der Logistik (Waren- und Bestandsmanagement) verwendet. Sie begegnet uns aber auch z.B. im öffentlichen Nahverkehr, bei Chipkarten sowie Reise- und Personalausweisen. In Bibliotheken wird RFID zunehmend eingesetzt, um Bücher und andere Medien zu sichern und zu verbuchen.

Ab Montag, dem 1. Juli 2019 beginnt in der UB die Umstellung des gesamten frei zugänglichen Bestandes auf RFID-Technologie. Jedes einzelne Buch muss dazu in die Hand genommen und mit einem RFID-Etikett ausgestattet werden, das wiederum mit dem Barcode des Buches elektronisch beschrieben wird. Die Umsetzung dieser Mammutaufgabe, die immerhin gut 650.000 Einzelbände umfasst, wird durch eine externe Firma erledigt. Sie arbeitet mit 4 mobilen Stationen direkt am Regal: ca. 3 Monate lang, an 7 Tagen pro Woche. Die Bibliothek ist während dieser Zeit zu den gewohnten Öffnungszeiten benutzbar.

Falls es zwischen den Regalen in der jeweils bearbeiteten Etage gelegentlich zu Engpässen kommt oder mehr Buchtransporte als sonst anfallen, bitten wir schon jetzt um Verständnis und hoffen, dass Sie dennoch genügend ruhige Lese- und Arbeitsplätze finden.

Aktuelle Informationen zum Stand des Projekts

Buch mit RFID-Etikett

 

Während der Prüfungszeit sonntags verlängerte Öffnungszeiten

An vier Sonntagen – am 23.06., 30.06., 07.07. und 14.07. – wird die Bibliothek 10 – 18 Uhr geöffnet sein, also sonntags genauso lange wie samstags zum Lernen und Arbeiten zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns, die erweiterte Wochenendöffnung während der Prüfungszeit wieder anbieten zu können, und wünschen Ihnen viel Erfolg für die Prüfungen.

Adam Ries: Rechnen vor 500 Jahren – Ausstellung in der UB Erfurt

Aus Anlass des Jubiläumsjahres der Universität Erfurt präsentieren Studierende aus dem Studium Fundamentale vom 6. Juni bis 04. Juli in der Universitätsbibliothek eine kleine Ausstellung über Adam Ries, dessen erstes Rechenbuch vor 500 Jahren in Erfurt zur ersten Blütezeit der Uni Erfurt entstanden ist. Am 6. Juni sowie am 4. Juli gibt es dazu jeweils um 15 Uhr eine kleine Performance. Dazu bewegen die Studierenden riesige Rechensteine, was von den Besuchern beobachtet und auf Rechentafeln nachvollzogen werden kann. Die Ausstellung ist zu den bekannten Öffnungszeiten der Bibliothek zu sehen. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen.

Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Adam_Ries

Himmelfahrt geschlossen, Service am 31. Mai

Am 30. Mai (Christi Himmelfahrt) bleibt die Bibliothek geschlossen.

Am Freitag, dem 31. Mai, ist die UB wie üblich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Die Informationstheken, die Ausleihtheke und der Sonderlesesaal sind von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Die Rückgabe von Medien ist außerhalb dieser Zeit an der Kontrolltheke im Eingangsbereich möglich. Bücher können über die Selbstverbuchungsanlagen ausgeliehen werden.

70 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 erschien das Bundesgesetzblatt zum ersten Mal. Einziger Inhalt: das 146 Artikel umfassende sogenannte „Grundgesetz“ der in der Entstehung begriffenen Bundesrepublik Deutschland. Das Ganze 30 Jahre nach der Proklamation der Weimarer Reichsverfassung und wieder nach einem verlorenen Weltkrieg.

Die Vorgeschichte lastet jedoch nicht als Makel auf dem Grundgesetz, im Gegenteil: die Mitglieder des Parlamentarischen Rates haben unstrittige Passagen der Weimarer Verfassung übernommen und darüber hinaus Vorkehrungen getroffen, um die Fehlentwicklungen und Katastrophen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus im Ansatz zu verhindern. Dazu gehören der herausgehobene Art. 1 GG über die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die dezidiert föderale Grundstruktur, der Verzicht auf basisdemokratische Elemente auf Bundesebene, das konstruktive Misstrauensvotum oder die Fünf-Prozent-Hürde und vieles mehr.

Die ungewöhnliche Bezeichnung „Grundgesetz“ wurde bewusst gewählt, um den Charakter des Unvollendeten, Provisorischen zum Ausdruck zu bringen, den die Verfasser des Textes in einer Verfassung sahen, welche die sowjetische Besatzungszone notwendigerweise ausklammerte.
Art. 23 GG sah für die Zukunft den Beitritt zunächst nicht integrierter Gebiete vor – so geschehen 1957 mit dem Saarland und 1990 mit den neuen Bundesländern im Zuge der Wiedervereinigung.

Verfassungen sind grundlegend, aber nie fertig, sie erfahren  im Lauf der Zeit  Änderungen  und Erweiterungen. Das Grundgesetz ist bisher 63 Mal geändert worden, zuletzt am 29. März dieses Jahres.