Citavi-Online-Kurse im Wintersemester 2020/21

In Fortführung der im Sommer angebotenen Online-Citavi-Kurse via Moodle gibt es auch im Wintersemester 2020/21 weitere Termine zur Einführung in das Literaturverwaltungsprogramm:

  • Donnerstag, 12. November, 14.00 Uhr
  • Mittwoch, 25. November, 10.00 Uhr
  • Mittwoch, 09. Dezember, 14.00 Uhr
  • Mittwoch, 13. Januar, 14.00 Uhr
  • Mittwoch, 27. Januar, 10.00 Uhr
  • Mittwoch, 10. Februar, 14.00 Uhr
  • Mittwoch, 24. Februar, 10.00 Uhr
  • Mittwoch, 17. März, 14.00 Uhr
  • Mittwoch, 31. März, 10.00 Uhr

Schwerpunkt des Kurses ist ein Online-Meeting via BigBlueButton, das innerhalb des Moodle-Kurses aufgerufen wird.

Folgende Themen werden in Kurzform behandelt:

  • Installation und Campuslizenz
  • Aufbau und Bedienung von Citavi
  • Literaturquellen und elektronische Volltexte in Citavi übernehmen, Citavi Picker
  • Literaturauswertung und Wissensorganisation (Zitate einpflegen)
  • Übernahme in Word-Dateien

Dauer: ca. 45 Minuten plus Fragen

Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung.

Selbstverbuchung mit RFID

Zum 1. Oktober 2020 geht der umgebaute Theken- und Selbstverbuchungsbereich mit neuer Technik in Betrieb. Bereits im letzten Jahr wurde der gesamte frei zugängliche Medienbestand der UB, insgesamt ca. 630.000 Bände, auf RFID-Technologie* umgerüstet. Künftig stehen zum selbstständigen Entleihen von Literatur mehrere Selbstverbucher im Erdgeschoss sowie einer im 2. OG zur Verfügung.
Der Ausleihvorgang ähnelt dem bisherigen, er ist jedoch erheblich schneller geworden: Es ist nun möglich, bis zu fünf Bücher gleichzeitig auf das Verbuchungsfeld zu legen. Sie werden per RFID ausgelesen und in einem einzigen Vorgang verbucht und entsichert. Neben der Ausleihe von Medien kann an den Geräten auch das persönliche Benutzerkonto (mit der Möglichkeit zur Verlängerung) eingesehen werden.

* RFID bedeutet Radio Frequency Identification und ermöglicht das Lesen und Speichern von Daten ohne Berührung und Sichtkontakt mit Hilfe eines Funksignals. In Bibliotheken wird RFID zunehmend eingesetzt, um Bücher und andere Medien zu sichern und zu verbuchen.

Weitere Informationen zu RFID in der Bibliothek

Zwei plus Vier …

…, nämlich die alte Bundesrepublik Deutschland, die noch vorhandene Deutsche Demokratische Republik und die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs haben am 12. September 1990 mit dem 2 + 4-Vertrag den völkerrechtlichen Rahmen für die deutsche Wiedervereinigung geschaffen, und mit dem am 3. Oktober 1990 in Kraft getretenen Einigungsvertrag stand auch der staatsrechtliche Rahmen. Die deutsche Einheit und Souveränität war wiederhergestellt. Es versteht sich, dass alle diese Grundlagentexte  auch in der Universitätsbibliothek greifbar sind, etwa in: Die Verträge zur Einheit Deutschlands,  München: Dt. Taschenbuch Verl., 1990

Soweit zu den gesicherten Fakten und nüchternen Daten der Wiedervereinigung.

Weit weniger eindeutig liegen die Dinge in punkto innerer Einheit. Ob und wenn ja wie weit (frei nach Willy Brandt) zusammengewachsen ist, was zusammengehört, ist in der kurzen Zeitspanne einer Generation immer noch eine Frage der Perspektive bzw. der persönlichen Erfahrungen der sehr unterschiedlich Betroffenen. Wer sich aus Anlass des 30. Jahrestages der Wiedervereinigung besonders mit dem individuellen Erleben der wieder hergestellten Einheit beschäftigen möchte, findet hier erste Anregungen:
https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-einheit/deutsche-teilung-deutsche-einheit/43893/fuenf-fragen-an

 

Basiswissen Lizenzen für digitale Medien

Verträge sind bekanntlich einzuhalten. Lizenzen für digitale Medien sind solche Verträge. Sie werden von Bibliotheken mit den Anbietern abgeschlossen. Diese Lizenzverträge müssen nicht nur von denjenigen eingehalten werden, die sie miteinander abschließen, sondern vor allem von denjenigen, für die sie gemacht werden. Deshalb hier in Kurzform das Wichtigste für alle Nutzer*innen digitaler Angebote:

Was ist eine Lizenz?

Lizenz bedeutet Erlaubnis. Lizenzen für digitale Medien sind Schriftstücke, in denen geregelt ist, was Nutzer*innen dieser Medien dürfen und was sie nicht dürfen. Immer erlaubt ist eine Nutzung zu persönlichen, wissenschaftlichen Zwecken; ein absolutes No Go ist die gewerbliche Nutzung.

Die konkrete Ausgestaltung der Lizenzen hinsichtlich des angebotenen Nutzungskomforts ist sehr vielfältig. In aller Regel sind das Durchsuchen des digitalen Inhalts, das Herunterladen oder Ausdrucken mengenmäßig unerheblicher Ausschnitte desselben und natürlich das Zitieren aus demselben gestattet. Der gleichzeitige Zugriff einer unbegrenzten Anzahl von Nutzer*innen, der Zugriff von jedem denkbaren Aufenthaltsort der zugelassenen Nutzer*innen aus, die Analyse und Aufbereitung der Daten zu Forschungszwecken (Text and Data Mining) oder das Herunterladen mengenmäßig unerheblicher Teile in digitale Lernumgebungen werden nicht in allen Fällen gewährt.

Das ist erst einmal unübersichtlich, aber nicht der letzte Stand der Dinge. Das Urheberrechtsgesetz in seiner aktuellen Fassung sorgt hier bis zu einem gewissen Grad für Klarheit und definiert Standards.

Wo das Urheberrecht (ein)greift

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist medienneutral und umfasst sowohl gedruckte als auch digitale (und noch weitere) Medienformate. In den §§ 60a, 60c und 60d finden sich klare Aussagen zu den Nutzungsrechten Vervielfältigung, Verbreitung und Schaffung öffentlicher Zugänge – konkret bezogen auf die genannten Zwecke aus den Bereichen Forschung, Lehre und Unterricht.

So dürfen Nutzer*innen selbsttätig 75% eines digitalen Produkts für ihren persönlichen, wissenschaftlichen Gebrauch herunterladen oder ausdrucken, jedoch nur 15% davon bzw. ein Kapitel oder einen Aufsatz daraus mit einzelnen anderen Nutzer*innen teilen. Text and Data Mining wird erlaubt, ist aber zeitlich auf die Dauer des dahinterstehenden wissenschaftlichen Projekts beschränkt. 15% einer digitalen Ressource dürfen sie auch in digitale Lernumgebungen einspeisen, sofern der Zugang zu den einzelnen Lernräumen kontrolliert wird.

Die Bezifferung der in den Lizenzen nicht näher definierten mengenmäßig unerheblichen Teile schafft Klarheit und damit Sicherheit.  Alle Unklarheiten beseitigt das UrhG jedoch nicht. Das hängt damit zusammen, dass die genannten §§ für noch bestehende Lizenzverträge, die vor dem 1.3.2018 geschlossen worden sind, keine Gültigkeit haben. Was nun?

 Resümee – alltagstauglich

Natürlich kann niemand wissen, wann welche Lizenz mit welchem Anbieter abgeschlossen wurde, oder anders herum, ob das Urheberrecht nun greift oder nicht. Wer seine Bibliothek etwa aus Zeitgründen nicht fragen möchte oder kann, ist gut beraten, wenn

  • er oder sie sich an das im Urheberrechtsgesetz definierte Mengengerüst hält: zum Beispiel Weiterleitung von höchstens 15%  einer elektronischen Ressource oder einem Kapitel bzw. Aufsatz daraus an einzelne Kolleg*innen oder Mitarbeiter*innen.
  • er oder sie darauf verzichtet, Originalausschnitte einer elektronischen Ressource in einen digitalen Lernraum einzuspeisen, und stattdessen per Link auf diese Ressource verweist.

Das Patentrezept für Text and Data Mining lautet jedoch auf Nachfrage bei der anbietenden Bibliothek, welche dann in ihren Unterlagen nachsieht und das Go erteilt oder die Anfrage an den Provider weiterleiten muss.

„Cosi fan tutte“ oder „So machen es alle (Bibliotheken)“

In der Tat, die Pandemiekrise hat Universitäten und Bibliotheken einen Digitalisierungsschub gebracht. Nahezu alle Hochschulbibliotheken haben im Zuge des weitgehend digitalen Sommersemesters 2020 ihre digitalen Inhalte erheblich aufgestockt.

Die Universitätsbibliothek Erfurt hat in diesem Zusammenhang das Paket  utb-studi-e-books neu lizenziert. Es handelt sich um eine Kollektion elektronischer Lehrbücher aus den Geistes- und Sozialwissenschaften in den jeweils aktuellen Auflagen. Hier geht’s zum Content: utb-studi-e-book (Titelliste im OPAC)

Die Universitätsbibliothek Erfurt hat weiterhin zahlreiche E-Books verschiedenster Verlage über die Plattform content-select.com erworben. Zu den Verlagen zählen Beltz, Campus, Kohlhammer, Schaeffer Poeschel, Suhrkamp, transcript, Vandenhoeck & Ruprecht und viele weitere. Schauen Sie einfach in die  Titelliste im OPAC .

Alle neu lizenzierten E-Books sind auch im Fernzugriff / Remote Access verfügbar.

Open Access-Publikationen suchen und finden

Open Access ist der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet. Freier Zugang bedeutet auch, dass diese Literatur unabhängig von Erwerbungsaktivitäten von Bibliotheken verfügbar ist und in der Regel nur in Auswahl in Bibliothekskatalogen nachgewiesen ist.
Im Online-Katalog der UB Erfurt sowie im Suchportal Discovery sind bereits viele Open-Access-Publikationen nachgewiesen, darunter Titel aus DOAB*, OAPEN* oder  OA-Veröffentlichungen einzelner Verlage wie De Gruyter, Nomos und JSTOR.
Open Access verfügbare Zeitschriften und Datenbanken sind in der EZB und DBIS zu finden („grüne Titel“).
Das Angebot an frei verfügbarer wissenschaftlicher Literatur ist jedoch viel größer. Für die spezifische Recherche nach diesen Publikationen stehen, abseits von Google oder Google Scholar, viele verschiedene Such- (und Find-)werkzeuge zur Verfügung. Eine Auswahl haben wir Ihnen auf einer Webseite der Bibliothek zusammengestellt:

https://www.uni-erfurt.de/bibliothek/suchen-und-finden/e-ressourcen/open-access

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Stöbern nach wissenschaftlicher und frei verfügbarer Literatur!

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DOAB: Directoy of Open Access Books: Verzeichnet wissenschaftliche qualitätsgeprüfte Open-Access-Bücher
OAPEN: Bietet freien Zugang zu wissenschaftlichen Open-Access-Büchern, vorrangig aus den Geistes- und Sozialwissenschaften