Der Senat der Universität Erfurt hat gestern (27. Februar 2008) eine neue Grundordnung beschlossen. Die Neufassung der Grundordnung war den Thüringer Hochschulen als Aufgabe mit dem neugefassten Thüringer Hochschulgesetz aufgetragen worden. „Die Universität Erfurt hat damit den Diskussionsprozess um eine neue Universitätsverfassung erfolgreich und fristgerecht abgeschlossen“, freute sich der amtierende Präsident Prof. Dr. Jörg Rüpke.
Die Hochschulleitung werde mit der neuen Grundordnung gestärkt. Zugleich verbinde die Universität Erfurt die stärkeren Befugnisse der Leitung mit einer größeren Kontroll- und Korrekturmöglichkeit, erklärte Rüpke vor dem Erweiterten Senat der Hochschule. Die Kooperation zwischen Hochschulleitung und den Dekanen der Fakultät werde durch die Einrichtung eines „concilium decanale“ (vierteljährliche beratende Sitzungen) verbessert. Ein Hochschulrat mit sechs stimmberechtigten Mitgliedern, davon vier Externen, soll gebildet werden, der u.a. Empfehlungen zur Profilbildung der Universität und Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre geben soll und den Präsidenten sowie den Kanzler der Hochschule wählt. Der Reformauftrag der Universität Erfurt wird in der neuen Präambel der Grundordnung festgeschrieben: „Die Universität Erfurt vereinigt Tradition und Neuanfang: 1392 als eine der ersten deutschen Universitäten gegründet, hat sie Geistes- und Kulturgeschichte in Europa geprägt und sich insbesondere als Stätte des Humanismus einen Namen gemacht. Ihre Wiedererrichtung im Jahre 1994 verdankt sie einer Initiative der Erfurter Bürgerschaft, die in die Zeit des politischen Umbruchs fällt. Die geisteswissenschaftliche Reformuniversität mit kultur- und gesellschaftswissenschaftlichem Profil schlägt durch die enge Vernetzung von Philosophischer, Erziehungswissenschaftlicher, Staatswissenschaftlicher und Katholisch-Theologischer Fakultät sowie dem Max-Weber-Kolleg neue Wege in Forschung und Lehre ein. Für die Forschung hat die Universität durch Forschungsverbünde, Promotionszentren und ein ständiges Graduiertenkolleg wichtige Voraussetzungen geschaffen. Forschungskooperationen über die Disziplinengrenzen hinaus, Internationalität und die Entwicklung innovativer Fragestellungen prägen das Forschungsprofil der Universität. Mit der modernen Universitäts- und Forschungsbibliothek verfügt die Forschung über ein wichtiges Fundament. Durch die wissenschaftliche Erschließung historischer Handschriften-, Buch- und Kartenbeständen in der Bibliotheca Amploniana, der Forschungsbibliothek Gotha wie der Sammlung Perthes leistet die Universität einen einzigartigen Beitrag zur Bewahrung des regionalen wie nationalen Kulturerbes.
Mit konsekutiven Studiengängen, neuen Fächerkombinationen und dem interdisziplinären Studium Fundamentale wirkt die Universität Erfurt in der Studienreform richtungsweisend. Auf wissenschaftliche Kompetenz wie berufliche Professionalisierung zugeschnittene Studiengänge und eine der fachlichen Kompetenz wie der Didaktik verpflichtete Lehrerausbildung ermöglichen zukunftsweisende Studien. Innovative Studienprogramme von Professional Schools und disziplinenübergreifenden Einrichtungen eröffnen inhaltlich wie methodisch neue Wege des Studiums. Sehr gute Betreuungsrelationen garantieren Qualität in Studium und Ausbildung.
Aufgrund ihrer jüngeren Geschichte und als Hochschule in der Thüringer Landeshauptstadt weiß sich die Universität auf ihren besonderen gesellschaftlichen und kulturellen Auftrag verpflichtet. Das sichert ihr die Dynamik, die für eine innovative interdisziplinäre Forschung am Beginn des 21. Jahrhunderts unverzichtbar ist“.
Der Dekan der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Ernst Hany lobte den „sehr intensiven und transparenten Diskussionsprozess" um die neue Grundordnung, die nun dem Thüringer Kultusministerium zur Stellungnahme vorgelegt wird. Der Senat beschloss in seiner letzten Sitzung des Wintersemesters neben der Grundordnung auch eine neue Wahlordnung für die Gremien.