Das Springboard-Konzept

Das Kennenlernen und Verstehen anderer Kulturen nach dem Springboard-Konzept bezieht sich grundsätzlich auf alle Schulfächer, auf verschiedene Schularten und auf selbst gewählte Methoden: der von Springboard vorgegebene Rahmen ist ausgesprochen weit.
Springboard geht davon aus, dass Menschen ihr Herkunftsland authentisch darstellen können. Im Vordergrund des Unterrichts stehen "hands-on materials" zum Sehen, Anfassen, Fühlen, Schmecken, Anziehen, Riechen, Hören. Abgesehen von mitgebrachten Materialien (Fotos, Musikinstrumente, Geld, Briefmarken, Kunstgegenstände etc.) bringt die fremde Lehrerpersönlichkeit in ihrem Aussehen, ihrer Kleidung, ihrer Gestik, ihrem Benehmen, der Art ihrer Kontaktaufnahme, ihrer Kommunikationsfähigkeit, ihrem Akzent schon einen Teil davon mit in den Klassenraum.
 

Schüler/innen freuen sich über jede Abwechslung im Schulalltag. Eine Öffnung nach draußen zur umgebenden gesellschaftlichen Wirklichkeit, Besuche von außen, gemeinsame Ausflüge nach draußen finden viel zu selten statt. Eine Lehrerpersönlichkeit, die nicht gleichzeitig notengebende Instanz ist, ermöglicht eine angstfreie, beiderseitig neugierige, freundschaftliche Kommunikation. Die überraschend vielen Fragen der Schüler/innen zeigen ihr Interesse und den wohl angenehmen Rollenwechsel, nicht ständig Antwortgeber sein zu müssen. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele SchülerInnen erst nach einer Weile "auftauen" und erst in der 3., 4. Woche beginnen, intensiv nachzufragen, eigene Erlebnisse einzubringen, Vergleiche anzustellen und den Blickwinkel probeweise zu verändern.
Trotz organisatorischer Hürden wird Springboard nicht auf den AG-Bereich (Arbeitsgemeinschaften) ausweichen, sondern nimmt eine Integration in den regulären Unterricht vor (durch den Nachweis der Lehrplankompatibilität im Fremdsprachenunterricht, in Geografie, Kunst, Deutsch, Sozialkunde, Ethik, Sport  usw.). Das Prinzip der Freiwilligkeit auf Seiten der betreuenden Lehrkräfte an den besuchten Schulen muss erhalten bleiben, es handelt sich grundsätzlich um ein Angebot, nicht um eine Verpflichtung.
Zuletzt aktualisiert: 31.07.2018