Uni Erfurt schreibt erstmals Promotionspreis aus 12.12.2018
Mit dem Preis, der in Zukunft im Zweijahresrhythmus vergeben wird, soll eine exzellente Dissertation einer jungen Wissenschaftlerin oder eines jungen Wissenschaftlers gewürdigt werden, die an der Universität eingereicht worden ist. Der Preis, der von der Universitätsgesellschaft gestiftet wird, soll zugleich die breitere Öffentlichkeit auf die Forschungsleistungen der Universität aufmerksam machen. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro und soll für die eigene Forschung eingesetzt werden.
Für die Vergabe können Dissertationen vorgeschlagen werden, die mit dem Höchstprädikat (summa cum laude oder vergleichbar) ausgezeichnet worden sind. Sie sollen sich durch wissenschaftliche Originalität in der Themenstellung und Brillanz in der Ausführung, einen innovativen methodischen Ansatz und einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Forschung auszeichnen. Sie müssen in den vergangenen 24 Monaten vor Ausschreibungsfrist abgeschlossen worden sein. Die Frist für die Benennung von Vorschlägen an das Christoph-Martin-Wieland-Graduiertenforum ist 20. April 2019.
Jeder Betreuer/Gutachter einer Dissertation kann einen Vorschlag an das Dekanat der jeweiligen Fakultät oder das Direktorium des Max-Weber-Kollegs richten. Die Dekane bzw. der Direktor können nach Beschluss des Fakultätsrates bzw. des Kollegrates jeweils eine Dissertation für den Preis vorschlagen. Über die Verleihung des Preises entscheidet das Präsidium aufgrund eines Votums der Vergabekommission. Die Verleihung findet im Rahmen des 3. Science Fair am 4. Juli 2019 in einer akademischen Feierstunde des Christoph-Martin-Wieland-Graduiertenforums statt.
Das Verfahren und die Frist zur Einreichung von Vorschlägen durch die Betreuer/Gutachter legt die jeweilige Fakultät fest. Informationen hierzu sind bei der Fakultät/dem Max-Weber-Kolleg erfragen. Der Vorschlag zur Auszeichnung, der von der Fakultät/dem Max-Weber-Kolleg per E-Mail an das Christoph-Martin-Wieland-Graduiertenforum gerichtet wird, muss enthalten:
• ein Anschreiben der Dekane bzw. des Direktors mit Begründung für die Nominierung,
• das ausgefüllte Nominierungsformular (vgl. Anlage 1)
• eine elektronische Fassung der vorgeschlagenen Arbeit,
• eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Dissertation, die von der/dem Nominierten zu verfassen ist,
• die Gutachten über die Dissertation,
• tabellarischer Lebenslauf des Nominierten mit Angabe der Kontaktdaten, Hinweisen auf Auszeichnungen, Stipendien, Auslandsaufenthalte, Publikationen etc.,
• eine Einverständniserklärung der Doktorandin/des Doktoranden, dass sie/er vorgeschlagen wird (vgl. Anlage 2).
Sofern Sie die Unterlagen verschlüsselt übermitteln möchten, stellt Ihnen der Stabsbereich gern die ZIP-Datei für das Sicherheitszertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel zur Verfügung. Zusätzlich ist ein gebundenes Exemplar der vorgeschlagenen Arbeit einzureichen. Für Rückfragen steht Ihnen Nancy Weidl zur Verfügung.