Multiple Mini-Interviews als Methode der Eignungsdiagnostik 12.04.2018 - Erziehungswissenschaftliche Fakultät
Bei der Zulassung zu medizinischen Studiengängen hat man in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit Verhaltensbeobachtungen gemacht. Die Studieninteressierten werden nicht nur anhand schriftlicher Tests oder ihrer Schulabschlussnote zum Studium zugelassen, sondern anhand einer Reihe von Verhaltensproben, die als Multiple Mini-Interviews (MMI) bezeichnet werden. Dabei unterziehen sich die Bewerber eine Reihe von Aufgaben, die sie jeweils innerhalb von zehn Minuten bearbeiten müssen. Bei den Zulassungsverfahren für das Medizinstudium müssen die Kandidaten beispielsweise einen komplizierten Ablauf beschreiben, eine aufgeregte Kollegin beruhigen oder einem Kollegen im Rollenspiel schonend beibringen, dass sie gerade seinen Wagen auf dem Parkplatz beschädigt haben. Aufgaben dieser Art sind dazu geeignet, praktisch-medizinische Kompetenzen am Ende des Studiums vorherzusagen, und werden deshalb immer öfter für die Auswahl geeigneter Studierender herangezogen.
Das Teaching Talent Center hat sich in den vergangenen Jahren mit dieser verhaltensdiagnostischen Methode beschäftigt und Ende 2017 mit Unterstützung von Studierenden aus dem Master-Studium Psychologie speziell für den Lehrberuf entwickelte MMI durchgeführt. Studierende aus den lehramtsbezogenen Master-Studiengängen mussten als Vorleistung für die Prüfung in pädagogisch-psychologischer Diagnostik selbst ein diagnostisches Verfahren durchlaufen und sechs solcher Verhaltensproben absolvieren. Dabei sollten sie unter anderem ihre Berufswahl beschreiben, eine Klassenexkursion planen, ein Konfliktgespräch mit einem Kollegen durchführen und mit einem umständlichen Hausmeister zurechtkommen.
Alle Verhaltensproben wurden aufgezeichnet und werden nun nach und nach in einer aufwendigen Strategie ausgewertet. Dabei ist das Team zuversichtlich, bis Ende des Sommersemesters 2018 ein verhaltensorientiertes Eignungsprüfverfahren entwickeln zu können, das vor allem für die Entwicklungsberatung und nicht in erster Linie für die Selektion eingesetzt werden soll.
Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass die Zulassung zum Medizinstudium nicht nur anhand der Abiturnote und der Wartezeit u. ä. erfolgen darf, sind künftig aber auch Forderungen nach spezifischen Kriterien für die Zulassung zum Lehramtsstudium zu erwarten. Für diesen Fall wäre die Universität Erfurt mit den MMI bereits gut gerüstet.