Der Hochschulrat der Universität Erfurt startet zum 1. November in eine neue vierjährige Amtszeit. In der heutigen Sitzung des Gremiums überreichte Peter Gemmeke als Vertreter des Ministeriums die Bestellungsurkunden an die stimmberechtigten Mitglieder und dankte gleichzeitig dem ehemaligen Hochschulrat – Prof. Dr. Friederike Klippel (Vorsitzende), Werner Dieste, Jürgen Chr. Regge, Wolfgang Kühnhold, Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte (ihre Amtzeit hatte später begonnen und endet somit regulär erst im Juni 2014), Prof. Dr. Christoph Engel sowie den beiden hochschulinternen Mitgliedern Prof. Dr. Benedikt Kranemann und Prof. Dr. Tilmann Betsch – für die geleistete Arbeit. Alle Mitglieder werden der Universität für eine weitere Amtszeit zur Seite stehen. Der Vorsitz wird kommissarisch weitergeführt von Prof. Dr. Friederike Klippel von der LMU München.
Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Universität und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebotes. Er ist für die Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers zuständig. Die Grundordnung der Universität, die Struktur- und Entwicklungspläne sowie die Grundsätze für die Ausstattung der Mittelverteilung bedürfen seiner Beschlussfassung, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Senats. Der Hochschulrat nimmt Stellung vor dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Universität mit dem Ministerium, zu Entscheidungen des Präsidiums und zu den Anträgen nach dem Thüringer Hochschulgesetzt. Darüber hinaus nimmt der Hochschulrat den Jahresbericht des Präsidiums entgegen.
Nähere Informationen zum Hochschulrat finden Sie auf unserer Website unter: www.uni-erfurt.de/uni/leitung/organe/hochschulrat