Universität Erfurt

Philosophische Fakultät vergibt erneut Promotionsvorbereitungsstipendien: 30. November 2017

Die Philosophische Fakultät der Universität vergibt zum März/April 2018 erneut bis zu vier kurzfristige Stipendien, die besonders qualifizierten Absolventinnen und Absolventen der Masterstudiengänge der Fakultät den Übergang in eine wissenschaftliche Laufbahn erleichtern sollen.

Die Stipendien haben eine Laufzeit von drei Monaten und sollen der Entwicklung eines Promotionsprojekts dienen. Die monatliche Fördersumme umfasst derzeit 1.000 Euro (weitere Details
regelt die Stipendiensatzung, insbes. §§ 40-42). Fördervoraussetzung ist eine besonders gute, an der Universität Erfurt eingereichte Masterarbeit, die nach Einschätzung von Erst- oder Zweitgutachter(in) das Potenzial für eine weitere wissenschaftliche Laufbahn erkennbar werden lässt. Der Abschluss soll zum Bewerbungszeitpunkt im Regelfall nicht mehr als sechs Monate zurückliegen: Die aktuelle Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Absolvent(inn)en, die ihre Masterarbeiten im Laufe des Sommersemesters 2017 eingereicht haben. Die nächste Ausschreibung für die Absolvent(inn)en des Wintersemesters 2017/18 erfolgt voraussichtlich im Mai/Juni 2018 mit einem Stipendienantritt zu August/September 2018.

Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn die/der Verfasser(in) der Masterarbeit von einem/r Gutachter(in) der Arbeit, der/die der Fakultät angehören sollte, für das Stipendium vorgeschlagen wird. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fakultätsinterne Vergabekommission, die aus den Mitgliedern des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät und der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten besteht.

Die gesamte Bewerbung einschließlich des Betreuervorschlags ist per E-Mail an das Dekanat der Philosophischen Fakultät einzusenden: dekanat.philfak@uni-erfurt.de

Die Vergaberichtlinien und Informationen, welche Unterlagen für eine Bewerbung einzureichen sind, finden Sie hier.

Bewerbungsfrist: 12.01.2018, 23:59 Uhr

Bewerbungen, die unvollständig sind, den formalen Vorgaben nicht entsprechen oder nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fakultätsinterne Vergabekommission, die aus den Mitgliedern des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät und der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten besteht.

Frühester Förderbeginn für die ausgewählten Stipendiat(inn)en ist der 1. März 2018 (spätester Antrittstermin des Stipendiums ist der 1. Mai 2018).

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