Universität Erfurt

Professor Baldus Gastredner bei XIX. Internationaler Konferenz zum Verfassungsstatus der Menschenwürde: 21. Oktober 2014

In Eriwan (Armenien) findet an diesem Wochenende die XIX. Internationale Konferenz zum Verfassungsstatus der Menschenwürde statt. Einziger deutscher Redner ist Prof. Dr. Manfred Baldus vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt. Die Armenier sind bei diesem Thema besonders an den deutschen Erfahrungen interessiert, deshalb wurde Prof. Baldus als Experte eingeladen, einen Vortrag zur Garantie der Menschenwürde nach dem Grundgesetz zu halten. Professor Manfred Baldus forscht zum Verfassungsrecht, insbesondere zum Recht der inneren und äußeren Sicherheit, in der Neueren Rechtsgeschichte und der Rechtstheorie. Zurzeit arbeitet er an einer Monografie zur Würdegarantie des Grundgesetzes. Im Jahr 2008 wurde er zum Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofes ernannt.

Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) seit 1996 die Regierung der Republik Armenien bei der Festigung des Rechts- und Justizwesens. Das regionale GIZ-Programm „Rechts- und Justizreformberatung im Südkaukasus“ fördert eine gute Gesetzgebung, die effektive Rechtsanwendung und eine stärkere Verankerung des Rechts in der Gesellschaft. Zudem schafft das Vorhaben mit dem Rechtsstaatsdialog neue Plattformen und ermöglicht Erfahrungsaustausch sowie Vertrauensbildung. In Armenien konnte das Vorhaben in den vergangenen Jahren verschiedene Gesetze beraten und unterstützte die Reformen des Strafprozess-, Ordnungswidrigkeiten-, Verwaltungs- und Zivilrechts.

Die aktuelle Unterstützung bei der Verfassungsreform nimmt einen besonderen Stellenwert ein. Die im Jahr 1995 in Kraft getretene Verfassung der Republik Armenien leistete einen großen Beitrag für die Entwicklung des armenischen Staates nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit. Die Novellierung der Verfassung im Jahr 2005 brachte einige Veränderungen bei der Verankerung des Rechtsstaatsprinzips, verstärkte den Schutz der Menschenrechte, etablierte das Sozialstaatsprinzip und änderte Normen zur Gewaltenteilung. Trotz der Verfassungsänderung des Jahres 2005 bestehen jedoch weiterhin Defizite beim Grundrechtsteil der Verfassung, der Ausgestaltung des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips, sowie der Verfassungsregelungen zur Rolle des Parlaments, insbesondere der Opposition.

Wie in den vergangenen Jahren unterstützt das GIZ-Programm auch dieses Jahr die Ausrichtung der internationalen Konferenz, die das Verfassungsgericht der Republik Armenien mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Venedig-Kommission des Europarates veranstaltet.

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