Universität Erfurt

Hinweise zum einmaligen Hochschulbegrüßungsgeld: 11.10.2010

Die Beantragung des einmaligen Begrüßungsgeldes, das Studierende ab dem 1. September 2010 anstelle des zuvor von der Stadt Erfurt gezahlten Semesterzuschuss für die Ummeldung des Erstwohnsitzes erhalten sollten, ist leider noch nicht möglich. Grund für die Verzögerung bis voraussichtlich Ende des Jahres ist nach Auskunft der Stadtverwaltung, dass die Erstellung der endgültigen Textform der Vereinbarung über die Zahlung einer einmaligen Zuwendung an Studierende voraussichtlich erst im November abgeschlossen sein wird. Das zuständige Dezernat der Stadtverwaltung strebt den 31. Dezember 2010 als Stichtag für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Erfurt an. Die Zustimmung des Stadtrats vorausgesetzt, könnten die Anträge dann ab Anfang Januar 2011 gestellt werden. Antragsteller/innen müssen – im Fall der Stichtagfestlegung auf den angestrebten Termin – bis spätestens zum 31.12.2010 in das erste Semester eingeschrieben sein und ihren Hauptwohnsitz in Erfurt gemeldet haben. Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge gibt es dann im Hochschulladen WIESEL in der Engelsburg.

Kontakt:
WIESEL
im Studentenzentrum Engelsburg
Allerheiligenstraße 20/21
www.wiesel-erfurt.de

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