Universität Erfurt

Ringvorlesung: "Freiwillige" Rückkehr als dauerhafte Lösung für Flüchtlinge?: Pressemitteilung Nr.: 54/2013 - 07.05.2013

„‘Freiwillige‘ Rückkehr als dauerhafte Lösung für Flüchtlinge? Rückkehrprogramme in den Irak und nach Afghanistan“ ist der Titel der nächsten Veranstaltung in der von FH und Universität Erfurt gemeinsam organisierten Ringvorlesung, die am Dienstag, 14. Mai, im Festsaal des Erfurter Rathauses stattfindet. Referentin ist Evelien Willems vom Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) Erfurt. Beginn ist um 18 Uhr, der Eintritt ist frei.

In der Flüchtlingspolitik spricht man in der Regel von drei Lösungsoptionen für Flüchtlingssituationen: Integration in die Aufnahmegesellschaft, Neuansiedlung in einem Drittland („resettlement“) oder freiwillige Rückkehr ins Heimatland. In den vergangenen 30 Jahren hat sich in der internationalen Staatenpraxis und beim Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) die freiwillige Rückkehr ausdrücklich als bevorzugte Lösung durchgesetzt. Sie wird als humanere, nachhaltigere und kostengünstigere Alternative zur zwangsweisen Rückführung gesehen. Das verstärkte Interesse von Aufnahmeländern, eine freiwillige Rückkehr zu fördern hat zu einer gestiegenen Zahl von „Rückkehrprogrammen“ geführt, welche in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführt werden. Obwohl der Begriff der freiwilligen Rückkehr mittlerweile im internationalen Sprachgebrauch fest verankert ist, fehlt bis heute eine allgemein rechtsverbindliche Definition, wann eine Rückkehr als freiwillig gelten kann. Von Flüchtlingshilfsorganisationen wird immer öfter angemerkt, dass Flüchtlinge und Asylbewerber gezielt unter Druck gesetzt werden „freiwillig“ auszureisen. Sie kritisieren, die freiwillige Ausreise sei nichts als die Flucht vor der Abschiebung. In ihrem Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung stellt Evelien Willems die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und die internationalen „Mindestanforderungen“ an die ordnungsgemäße Durchführung einer freiwilligen Rückkehr vor. Zwischen diesen Grundsätzen und der rechtlichen und realen Lebenssituation von Flüchtlingen bestehen jedoch große Diskrepanzen. Anhand eines Einblicks in die Praxis der Rückkehrberatung von afghanischen und irakischen Flüchtlingen (aus den Aufnahmeländern Pakistan bzw. Niederlanden) wird der Grad der Freiwilligkeit der Rückkehrentscheidungen kritisch hinterfragt. Wie ist die Lebenssituation, in der die Entscheidung getroffen wird? Welche Informationen stehen den Betroffenen zur Verfügung und wie groß ist ihr Gestaltungsspielraum? Schließlich werden bestehende Ansätze zu einer nachhaltigen, dem Geist der UN-Flüchtlingskonvention entsprechenden Rückkehrpolitik erörtert.

Evelien Willems ist gebürtige Niederländerin und Politikwissenschaftlerin. Seit Beginn des Jahres ist sie am Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) Erfurt beschäftigt. Darbei berät sie Zuwanderer in Fragen der beruflichen, schulischen und akademischen Anerkennung von Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden, sowie Frauen mit Migrationshintergrund zu Erwerbsmodellen, Qualifizierungsmöglichkeiten, Kinderbetreuungs- und anderen Unterstützungssystemen.

Die nächste Veranstaltung der Ringvorlesung findet am Dienstag, 21. Mai, statt. Prof. Dr. Dietmar Herz, Staatssekretär im Thüringer Justizministerium, spricht dann über „Das Recht auf Asyl“.

Weitere Informationen / Kontakt:

Navigation

Werkzeugkiste