﻿{"id":4449,"date":"2020-09-17T10:30:31","date_gmt":"2020-09-17T08:30:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.uni-erfurt.de\/bibliothek\/blog\/?p=4449"},"modified":"2020-09-15T11:44:25","modified_gmt":"2020-09-15T09:44:25","slug":"basiswissen-lizenzen-fuer-digitale-medien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www2.uni-erfurt.de\/bibliothek\/blog\/basiswissen-lizenzen-fuer-digitale-medien\/","title":{"rendered":"Basiswissen Lizenzen f\u00fcr digitale Medien"},"content":{"rendered":"<p>Vertr\u00e4ge sind bekanntlich einzuhalten. Lizenzen f\u00fcr digitale Medien sind solche Vertr\u00e4ge. Sie werden von Bibliotheken mit den Anbietern abgeschlossen. Diese Lizenzvertr\u00e4ge m\u00fcssen nicht nur von denjenigen eingehalten werden, die sie miteinander abschlie\u00dfen, sondern vor allem von denjenigen, f\u00fcr die sie gemacht werden. Deshalb hier in Kurzform das Wichtigste f\u00fcr alle Nutzer*innen digitaler Angebote:<\/p>\n<p><strong><img loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-4451 aligncenter\" src=\"https:\/\/www2.uni-erfurt.de\/bibliothek\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Basiswissen_Lizenzen.png\" alt=\"\" width=\"900\" height=\"520\" srcset=\"https:\/\/www2.uni-erfurt.de\/bibliothek\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Basiswissen_Lizenzen.png 900w, https:\/\/www2.uni-erfurt.de\/bibliothek\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Basiswissen_Lizenzen-768x444.png 768w\" sizes=\"(max-width: 900px) 100vw, 900px\" \/><\/strong><\/p>\n<p><strong>Was ist eine Lizenz?<\/strong><\/p>\n<p>Lizenz bedeutet Erlaubnis. Lizenzen f\u00fcr digitale Medien sind Schriftst\u00fccke, in denen geregelt ist, was Nutzer*innen dieser Medien d\u00fcrfen und was sie nicht d\u00fcrfen. Immer erlaubt ist eine Nutzung zu pers\u00f6nlichen, wissenschaftlichen Zwecken; ein absolutes No Go ist die gewerbliche Nutzung.<\/p>\n<p>Die konkrete Ausgestaltung der Lizenzen hinsichtlich des angebotenen Nutzungskomforts ist sehr vielf\u00e4ltig. In aller Regel sind das Durchsuchen des digitalen Inhalts, das Herunterladen oder Ausdrucken mengenm\u00e4\u00dfig unerheblicher Ausschnitte desselben und nat\u00fcrlich das Zitieren aus demselben gestattet. Der gleichzeitige Zugriff einer unbegrenzten Anzahl von Nutzer*innen, der Zugriff von jedem denkbaren Aufenthaltsort der zugelassenen Nutzer*innen aus, die Analyse und Aufbereitung der Daten zu Forschungszwecken (Text and Data Mining) oder das Herunterladen mengenm\u00e4\u00dfig unerheblicher Teile in digitale Lernumgebungen werden nicht in allen F\u00e4llen gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Das ist erst einmal un\u00fcbersichtlich, aber nicht der letzte Stand der Dinge. Das Urheberrechtsgesetz in seiner aktuellen Fassung sorgt hier bis zu einem gewissen Grad f\u00fcr Klarheit und definiert Standards.<\/p>\n<p><strong>Wo das Urheberrecht (ein)greift<\/strong><\/p>\n<p>Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist medienneutral und umfasst sowohl gedruckte als auch digitale (und noch weitere) Medienformate. In den \u00a7\u00a7 60a, 60c und 60d finden sich klare Aussagen zu den Nutzungsrechten Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung und Schaffung \u00f6ffentlicher Zug\u00e4nge \u2013 konkret bezogen auf die genannten Zwecke aus den Bereichen Forschung, Lehre und Unterricht.<\/p>\n<p>So d\u00fcrfen Nutzer*innen selbstt\u00e4tig 75% eines digitalen Produkts f\u00fcr ihren pers\u00f6nlichen, wissenschaftlichen Gebrauch herunterladen oder ausdrucken, jedoch nur 15% davon bzw. ein Kapitel oder einen Aufsatz daraus mit einzelnen anderen Nutzer*innen teilen. Text and Data Mining wird erlaubt, ist aber zeitlich auf die Dauer des dahinterstehenden wissenschaftlichen Projekts beschr\u00e4nkt. 15% einer digitalen Ressource d\u00fcrfen sie auch in digitale Lernumgebungen einspeisen, sofern der Zugang zu den einzelnen Lernr\u00e4umen kontrolliert wird.<\/p>\n<p>Die Bezifferung der in den Lizenzen nicht n\u00e4her definierten mengenm\u00e4\u00dfig unerheblichen Teile schafft Klarheit und damit Sicherheit.\u00a0 Alle Unklarheiten beseitigt das UrhG jedoch nicht. Das h\u00e4ngt damit zusammen, dass die genannten \u00a7\u00a7 f\u00fcr noch bestehende Lizenzvertr\u00e4ge, die vor dem 1.3.2018 geschlossen worden sind, keine G\u00fcltigkeit haben. Was nun?<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><strong>Res\u00fcmee &#8211; alltagstauglich<\/strong><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich kann niemand wissen, wann welche Lizenz mit welchem Anbieter abgeschlossen wurde, oder anders herum, ob das Urheberrecht nun greift oder nicht. Wer seine Bibliothek etwa aus Zeitgr\u00fcnden nicht fragen m\u00f6chte oder kann, ist gut beraten, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>er oder sie sich an das im Urheberrechtsgesetz definierte Mengenger\u00fcst h\u00e4lt: zum Beispiel Weiterleitung von h\u00f6chstens 15% \u00a0einer elektronischen Ressource oder einem Kapitel bzw. Aufsatz daraus an einzelne Kolleg*innen oder Mitarbeiter*innen.<\/li>\n<li>er oder sie darauf verzichtet, Originalausschnitte einer elektronischen Ressource in einen digitalen Lernraum einzuspeisen, und stattdessen per Link auf diese Ressource verweist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Patentrezept f\u00fcr Text and Data Mining lautet jedoch auf Nachfrage bei der anbietenden Bibliothek, welche dann in ihren Unterlagen nachsieht und das Go erteilt oder die Anfrage an den Provider weiterleiten muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vertr\u00e4ge sind bekanntlich einzuhalten. Lizenzen f\u00fcr digitale Medien sind solche Vertr\u00e4ge. 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