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Information für Studierende
(Stand: Oktober 1999)
Im folgenden handelt es sich nur um eine Kurzinformation auf der Basis der derzeit gültigen Studien- und Prüfungsordnungen. Inhalt und Ziel des Studiums Das Studium soll den Studierenden die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen verleihen, die sie zusammen mit den im Vorbereitungsdienst zu erwerbenden Fertigkeiten befähigen, ein Lehramt an Gymnasien (LGym) selbständig auszuüben. Angehende Religionslehrer/-innen sollen Ursprung und Inhalt der Bibel kennen und ihre Gegenwartsbedeutung aufweisen können, Grundaussagen des christlichen Glaubens im Verlauf der Geschichte der Kirche erfassen, den christlichen Glauben und die christliche Lebenslehre aus den Erfahrungen unserer Zeit reflektieren können und Urteils- und Handlungsfähigkeit im Hinblick auf christliche Praxis gewinnen und vermitteln lernen. Mit dem Erreichen dieser in sich zusammenhängenden Teilziele erwerben die Studierenden eine Grundausstattung, die sie zum Eintritt in die zweite Ausbildungsphase qualifiziert und mit der sie am Ende ihrer Ausbildung zu wissenschaftlich fundiertem Unterrichten und Erziehen befähigt werden. Für die Zulassung zu diesem Studiengang gelten die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen. Bis zum Beginn des Hauptstudiums sind folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: Das Latinum und Grundkenntnisse in Griechisch (Terminologischer Grundkurs). Katholische Religionslehre ist, außer mit dem Fach Philosophie bzw. dem Fach Evangelische Religionslehre, mit jedem anderen Schulfach für das Gymnasium kombinierbar. Bei Kombination mit einem künstlerischen Fach entfallen die Wahlpflichtbereiche sowie einige SWS (über Details informiert die Studienordnung). Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung, das Hauptstudium mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ab. Über alle zu belegenden Lehrveranstaltungen und Praktika sind Teilnahmenachweise (Belegbogen) zu erbringen. Erst durch die Zweite Staatsprüfung nach der zweijährigen praktischen Ausbildungsphase ist die volle Qualifikation für den Lehrerberuf erreicht. Grundstudium Das Grundstudium besteht aus der wissenschaftlichen Einführung in das Studium der Katholischen Religionslehre. Es vermittelt die grundlegenden Kenntnisse theologischer Fragestellungen und Methoden. Es umfaßt den Zeitraum von vier Semestern und einen Studienumfang von 35 Semesterwochenstunden (SWS). Folgende Lehrveranstaltungen sind im Grundstudium und in den
Wahlpflichtbereichen
zu belegen:
Darüber hinaus kann während des Grundstudiums im
Wahlpflichtbereich
zwischen folgenden Lehrveranstaltungen gewählt werden:
Außerdem ist im Grundstudium ein erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum von zwei Wochen zu leisten. Folgende Studienleistungen sind als Voraussetzungen für die Meldung zur Zwischenprüfung im Grundstudium zu erbringen:
Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur und einem Kolloquium von 30 Minuten Dauer. In der Klausur muß eines von drei zur Wahl gestellten Themen behandelt werden, sie entstammen - jeweils eines - den noch nicht geprüften Bereichen der Philosophie, Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie und Kirchengeschichte. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Bereiche, die anderweitig noch nicht erfragt wurden. Hauptstudium Das Hauptstudium vermittelt weiterführende Kenntnisse der theologischen Wissenschaft und dient dazu, daß die Studierenden gründliche Fachkenntnisse erwerben und die Fähigkeit erlangen, selbständig methodisch arbeiten zu können und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse in die Berufspraxis umzusetzen. Es umfaßt den Zeitraum von fünf Semestern und einen Studienumfang von 40 SWS. Folgende Lehrveranstaltungen sind im Hauptstudium und in den
Wahlpflichtbereichen
zu belegen:
Darüber hinaus kann während des Hauptstudiums im
Wahlpflichtbereich
zwischen folgenden Lehrveranstaltungen gewählt werden:
Da zum Wahlpflichtbereich insgesamt 12 Stunden gehören, ist noch je ein Seminar mit 2 SWS in biblischer, systematischer und praktischer Theologie zu besuchen. Außerdem ist im Hauptstudium ein schulpädagogisches (erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches) Blockpraktikum von vier Wochen zu leisten. Folgende Studienleistungen sind als Voraussetzungen für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung im Hauptstudium zu erbringen: Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit (nur wenn Katholische Religionslehre erstes Fach ist), zwei vierstündigen Klausuren zu Themen aus dem Bereich Altes oder Neues Testament und dem Bereich Dogmatik und zwei mündlichen Prüfungen: einer zu den Bereichen, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren (60 min Dauer), und einer zur Fachdidaktik (25 min Dauer). In den Klausuren werden jeweils drei Themen aus den betreffenden Bereichen zur Wahl gestellt, von denen ein Thema zu bearbeiten ist. Nach bestandener Erster und Zweiter Staatsprüfung ist die Ausübung des Lehramtes für das Fach Katholische Religionslehre nur mit kirchlichem Lehrauftrag (missio) möglich. Hochschulkooperation und
Beratungsmöglichkeiten
Der Studiengang des Lehramtes an Gymnasien im Fach Katholische Religionslehre wird von der Theologischen Fakultät Erfurt in Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena angeboten. Die vorgesehenen Lehrveranstaltungen finden ausschließlich in den Räumen der Theologischen Fakultät statt. Die Möglichkeit einer konkreten Beratung bieten die Studienberatungen der beiden Hochschulen: Persönliches Beratungsgespräch, telefonische wie auch schriftliche Beratung, Bereitstellung von Informationsmaterial. zur Studienberatung der Theologischen Fakultät Erfurt
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