Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien
Information für Studierende
(Stand: Oktober 1999)

INHALT

Im folgenden handelt es sich nur um eine Kurzinformation auf der Basis der derzeit gültigen Studien- und Prüfungsordnungen.

  • Inhalt und Ziel des Studiums
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Aufbau des Studiums
  • Hochschulkooperation und Beratungsmöglichkeiten
  • Inhalt und Ziel des Studiums

    Das Studium soll den Studierenden die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen verleihen, die sie zusammen mit den im Vorbereitungsdienst zu erwerbenden Fertigkeiten befähigen, ein Lehramt an Gymnasien (LGym) selbständig auszuüben. Angehende Religionslehrer/-innen sollen Ursprung und Inhalt der Bibel kennen und ihre Gegenwartsbedeutung aufweisen können, Grundaussagen des christlichen Glaubens im Verlauf der Geschichte der Kirche erfassen, den christlichen Glauben und die christliche Lebenslehre aus den Erfahrungen unserer Zeit reflektieren können und Urteils- und Handlungsfähigkeit im Hinblick auf christliche Praxis gewinnen und vermitteln lernen.

    Mit dem Erreichen dieser in sich zusammenhängenden Teilziele erwerben die Studierenden eine Grundausstattung, die sie zum Eintritt in die zweite Ausbildungsphase qualifiziert und mit der sie am Ende ihrer Ausbildung zu wissenschaftlich fundiertem Unterrichten und Erziehen befähigt werden.

    Zulassungsvoraussetzungen

    Für die Zulassung zu diesem Studiengang gelten die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen. Bis zum Beginn des Hauptstudiums sind folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: Das Latinum und Grundkenntnisse in Griechisch (Terminologischer Grundkurs).

    Aufbau des Studiums

    Katholische Religionslehre ist, außer mit dem Fach Philosophie bzw. dem Fach Evangelische Religionslehre, mit jedem anderen Schulfach für das Gymnasium kombinierbar. Bei Kombination mit einem künstlerischen Fach entfallen die Wahlpflichtbereiche sowie einige SWS (über Details informiert die Studienordnung).

    Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung, das Hauptstudium mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ab. Über alle zu belegenden Lehrveranstaltungen und Praktika sind Teilnahmenachweise (Belegbogen) zu erbringen. Erst durch die Zweite Staatsprüfung nach der zweijährigen praktischen Ausbildungsphase ist die volle Qualifikation für den Lehrerberuf erreicht.

    Grundstudium

    Das Grundstudium besteht aus der wissenschaftlichen Einführung in das Studium der Katholischen Religionslehre. Es vermittelt die grundlegenden Kenntnisse theologischer Fragestellungen und Methoden. Es umfaßt den Zeitraum von vier Semestern und einen Studienumfang von 35 Semesterwochenstunden (SWS).

    Folgende Lehrveranstaltungen sind im Grundstudium und in den Wahlpflichtbereichen zu belegen:
     

    Propädeutik-Einführung in die Theologie  2 SWS 
    Altes Testament:  Biblische Einführung-Altes Testament 1 SWS 

    Einleitung in den Pentateuch und in die Geschichtsbücher 2 SWS

    Einleitung in die Propheten 2 SWS
    Neues Testament: Biblische Einführung-Neues Testament 1 SWS 

    Jesu Verkündigung und Leben  2 SWS

    Paulinische Einführung 2 SWS 
     Kirchengeschichte: Schwerpunkte der Kirchengeschichte  2 SWS 

    Schwerpunkte der Kirchengeschichte II 2 SWS
    Philosophie: Geschichte der griechischen Philosophie 2 SWS 

    Hauptströmungen der neuzeitlichen Philosophie 2 SWS
     Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie:  Wesen und Wahrheit der Religion  2 SWS 
    Christliche Sozialwissenschaft: Christliche Sozialethik. Geschichte - Grundlagen - Perspektiven  2 SWS 
    Liturgiewissenschaft:  Das Kirchenjahr 1 SWS

    Einführung in die Liturgik  1 SWS
    Religionspädagogik/Fachdidaktik: Grundlagen der Didaktik und Methodik  2 SWS 

    Pädagogische Psychologie 1 SWS 

    Grundvollzüge des religiösen Lernens 1 SWS

    Darüber hinaus kann während des Grundstudiums im Wahlpflichtbereich zwischen folgenden Lehrveranstaltungen gewählt werden:
     
    Neues Testament: Hauptlinien johanneischer Theologie 1 SWS

    oder Auslegung ausgewählter Perikopen 1 SWS 
    Kirchengeschichte:  Einführung in die Kirchengeschichte 1 SWS

    oder Patrologie 1 SWS 
     Philosophie: Die Gottesfrage in der Philosophie  1 SWS

    oder Wissenschaftslehre und Logik  1 SWS 
    Fundamentaltheologie:  Die Offenbarung  2 SWS

    oder Die Kirche  2 SWS

    Außerdem ist im Grundstudium ein erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum von zwei Wochen zu leisten.

    Folgende Studienleistungen sind als Voraussetzungen für die Meldung zur Zwischenprüfung im Grundstudium zu erbringen:

    • ein Leistungsnachweis (LN) über die Lehrbereiche Propädeutik-Einführung in die Theologie oder Biblische Einführung-Altes und Neues Testament
    • ein LN über die Lehrbereiche Altes Testament (Einleitung in den Pentateuch und die Geschichtsbücher bzw. Einleitung in die Propheten) oder Neues Testament (Jesu Verkündigung und Leben bzw. Paulinische Einführung)
    • ein LN über Schwerpunkte der Kirchengeschichte
    • ein LN über die Lehrbereiche Philosophie (Geschichte der griechischen Philosophie bzw. Hauptströmungen der neuzeitlichen Philosophie) oder Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie (Wesen und Wahrheit der Religion)
    • Nachweis über das erziehungswissenschaftliche Orientierungspraktikum
    • (bis zum Beginn des Hauptstudiums): Latinum und Grundkenntnisse in Griechisch
    Zwischenprüfung

    Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur und einem Kolloquium von 30 Minuten Dauer. In der Klausur muß eines von drei zur Wahl gestellten Themen behandelt werden, sie entstammen - jeweils eines - den noch nicht geprüften Bereichen der Philosophie, Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie und Kirchengeschichte. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Bereiche, die anderweitig noch nicht erfragt wurden.

    Hauptstudium

    Das Hauptstudium vermittelt weiterführende Kenntnisse der theologischen Wissenschaft und dient dazu, daß die Studierenden gründliche Fachkenntnisse erwerben und die Fähigkeit erlangen, selbständig methodisch arbeiten zu können und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse in die Berufspraxis umzusetzen. Es umfaßt den Zeitraum von fünf Semestern und einen Studienumfang von 40 SWS.

    Folgende Lehrveranstaltungen sind im Hauptstudium und in den Wahlpflichtbereichen zu belegen:
     
    Dogmatik  Grundkurs  2 SWS

    Gotteslehre 2 SWS

    Christologie 2 SWS
    Ökumenische Theologie Die Römisch-Katholische Kirche und die Ökumene  1 SWS 
    Moraltheologie  Moraltheologische Grundlagen 2 SWS

    Medizinische Ethik 2 SWS 

    Familie und christliche Ethik 2 SWS
    Christliche Sozialwissenschaft Wirtschaftsethik  2 SWS
    Liturgiewissenschaft  Die Meßfeier  2 SWS
    Pastoraltheologie Gemeinde und Bistum 2 SWS

    Aufgaben der Schulseelsorge  1 SWS
    Kirchenrecht   Das kirchliche Eherecht 2 SWS 
    Religionspädagogik/Fachdidaktik Handlungsfelder religiöser Erziehung 1 SWS 

    Geschichte der kirchlichen Unterweisung  2 SWS

    Ethische Didaktik  1 SWS 

    Die Bibel im Religionsunterricht  1 SWS

    Kirchengeschichte im Religionsunterricht 1 SWS

    Darüber hinaus kann während des Hauptstudiums im Wahlpflichtbereich zwischen folgenden Lehrveranstaltungen gewählt werden:
     
    Dogmatik Ekklesiologie 2 SWS

    oder Sakramentenlehre  2 SWS
    Christliche Sozialwissenschaft Politische Ethik 2 SWS

    oder Ethik der Weltgesellschaft 2 SWS
    Kirchenrecht  Die Verfassung der Kirche 2 SWS

    oder Einleitung zum Kirchenrecht  2 SWS

    oder Allgemeine Normen 2 SWS

    Da zum Wahlpflichtbereich insgesamt 12 Stunden gehören, ist noch je ein Seminar mit 2 SWS in biblischer, systematischer und praktischer Theologie zu besuchen.

    Außerdem ist im Hauptstudium ein schulpädagogisches (erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches) Blockpraktikum von vier Wochen zu leisten.

    Folgende Studienleistungen sind als Voraussetzungen für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung im Hauptstudium zu erbringen:

  • ein LN über die Lehrbereiche Dogmatik (Grundkurs) oder Moraltheologie (Grundlagen)
  • ein LN über die Lehrbereiche Christliche Sozialwissenschaft (Wirtschaftsethik) oder Kirchenrecht (Das kirchliche Eherecht)
  • ein LN über die Lehrbereiche Liturgiewissenschaft (Die Meßfeier) oder Pastoraltheologie (Gemeinde und Bistum bzw. Aufgaben der Schulseelsorge)
  • zwei LN aus dem Bereich Religionspädagogik/Fachdidaktik (Handlungsfelder religiöser Erziehung oder Ethische Didaktik oder Die Bibel im Religionsunterricht oder Kirchengeschichte im Religionsunterricht)
  • drei LN über folgende Lehrgebiete des Wahlpflichtbereiches: Dogmatik (Ekklesiologie und Sakramentenlehre), Christliche Sozialwissenschaft (Politische Ethik bzw. Ethik der Weltgesellschaft) und Kirchenrecht (Die Verfassung der Kirche bzw. Einleitung zum Kirchenrecht bzw. Allgemeine Normen)
  • Nachweis über das schulpädagogische (erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische) Blockpraktikum
  • Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

    Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit (nur wenn Katholische Religionslehre erstes Fach ist), zwei vierstündigen Klausuren zu Themen aus dem Bereich Altes oder Neues Testament und dem Bereich Dogmatik und zwei mündlichen Prüfungen: einer zu den Bereichen, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren (60 min Dauer), und einer zur Fachdidaktik (25 min Dauer). In den Klausuren werden jeweils drei Themen aus den betreffenden Bereichen zur Wahl gestellt, von denen ein Thema zu bearbeiten ist.

    Nach bestandener Erster und Zweiter Staatsprüfung ist die Ausübung des Lehramtes für das Fach Katholische Religionslehre nur mit kirchlichem Lehrauftrag (missio) möglich.

    Hochschulkooperation und Beratungsmöglichkeiten
     

    Der Studiengang des Lehramtes an Gymnasien im Fach Katholische Religionslehre wird von der Theologischen Fakultät Erfurt in Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena angeboten. Die vorgesehenen Lehrveranstaltungen finden ausschließlich in den Räumen der Theologischen Fakultät statt. Die Möglichkeit einer konkreten Beratung bieten die Studienberatungen der beiden Hochschulen: Persönliches Beratungsgespräch, telefonische wie auch schriftliche Beratung, Bereitstellung von Informationsmaterial.

    zur Studienberatung der Theologischen Fakultät Erfurt




    Theologische Fakultät Erfurt