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Information für Studierende
(Stand: Oktober 1999)
Im folgenden handelt es sich nur um eine Kurzinformation auf der Basis der derzeit gültigen Studien- und Prüfungsordnungen. Text der
Studienordnung
Text der Studienordnung (Ergänzungsstudium) Text der Prüfungsordnung Text der Prüfungsordnung (Zwischenprüfung) Inhalt und Ziel des Studiums Das Studium soll den Studierenden die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen verleihen, die sie zusammen mit den im Vorbereitungsdienst zu erwerbenden Fertigkeiten befähigen, ein Lehramt an Grundschulen (LGr) selbständig auszuüben. Angehende Religionslehrer/-innen sollen Ursprung und Inhalt der Bibel kennen und ihre Gegenwartsbedeutung aufweisen können, Grundaussagen des christlichen Glaubens im Verlauf der Geschichte der Kirche erfassen, den christlichen Glauben und die christliche Lebenslehre aus den Erfahrungen unserer Zeit reflektieren können und Urteils- und Handlungsfähigkeit im Hinblick auf christliche Praxis zu gewinnen und vermitteln lernen. Ist Katholische Religionslehre Schwerpunktfach, sollen diese Kenntnisse in vertiefter und erweiterter Form erworben werden. Außerdem sind in diesem Fall Kenntnisse zu erwerben, die zu einem Unterrichten des Fachs Katholische Religionslehre über die Grundschule hinaus befähigen. Mit dem Erreichen dieser in sich zusammenhängenden Teilziele erwerben die Studierenden eine Grundausstattung, die sie zum Eintritt in die zweite Ausbildungsphase qualifiziert und mit der sie am Ende ihrer Ausbildung zu wissenschaftlich fundiertem Unterrichten und Erziehen befähigt werden. Für die Zulassung zu diesem Studiengang gelten die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen. Das Studium im Fach Katholische Religionslehre umfaßt sechs Semester und ein Prüfungssemester. 1) Das Studium der Katholischen Religionslehre als gewähltes Prüfungsfach umfaßt 18 Semesterwochenstunden (SWS). Diese Stunden verteilen sich wie folgt: a) Grundstudium (4 Semester)
b) Hauptstudium (2 Semester)
2) Das Studium der Katholischen Religionslehre als Schwerpunktfach umfaßt 35 Semesterwochenstunden (SWS). Diese Stunden verteilen sich wie folgt: a) Grundstudium (4 Semester)
b) Hauptstudium (2 Semester)
3) Es bleibt den Studierenden weitgehend selbst überlassen, in welcher Reihenfolge sie die vorgesehenen Lehrveranstaltungen besuchen. Die Propädeutik und die Biblische Einführung sind jedoch während des ersten oder zweiten Semesters zu hören. 4) Das fachdidaktische Praktikum ist im Hauptstudium zu absolvieren. Es kann in folgender Form geleistet werden: Teilnahme (mit Hospitationsbericht) an den Katechetischen oder
Pastoraltheologischen
Übungen 2 SWS
Für die 18 SWS im gewählten Prüfungsfach bzw. die 35 SWS im Schwerpunktfach sind Teilnahmenachweise zu erbringen. Für Katholische Religionslehre als gewähltes Prüfungsfach sind drei Leistungsnachweise (LN) zu erbringen: Für Katholische Religionslehre als Schwerpunktfach sind zusätzlich zu erbringen: Die Lehrenden geben zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt, auf welche Weise die Leistungsnachweise erbracht werden können (meist durch Prüfungen oder Seminararbeiten). Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Die Erste Staatsprüfung besteht im gewählten Prüfungsfach aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Ist Katholische Religionslehre Schwerpunktfach, dann kommt eine vierstündige Klausur hinzu. Dabei werden drei Themen aus den Bereichen Altes oder Neues Testament, Glaubenslehre oder Moraltheologie und Kirchengeschichte zur Wahl gestellt. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind dann die Bereiche, die anderweitig noch nicht erfragt wurden. Nach bestandener Erster und Zweiter Staatsprüfung ist die Ausübung des Lehramtes für das Fach Katholische Religionslehre nur mit kirchlichem Lehrauftrag (missio) möglich. Hochschulkooperation und Beratungsmöglichkeiten Der Studiengang des Lehramtes an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre wird von der Theologischen Fakultät Erfurt in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Erfurt angeboten. Die vorgesehenen Lehrveranstaltungen finden ausschließlich in den Räumen der Theologischen Fakultät statt. Die Möglichkeit einer konkreten Beratung bieten die Studienberatungen der beiden Hochschulen: Persönliches Beratungsgespräch, telefonische wie auch schriftliche Beratung, Bereitstellung von Informationsmaterial. zur Studienberatung der Theologischen Fakultät Erfurt
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