Die Römische Kongregation für das Katholische Bildungswesen hat durch Dekret vom 22. Mai 1999 gemäß dem kanonischen Recht das Philosophisch-Theologische Studium Erfurt zur kirchlichen Fakultät mit der Bezeichnung
Theologische Fakultät Erfurt
Wissenschaftliche Hochschule in kirchlicher
Trägerschaft
erhoben.
Das Philosophisch-Theologische Studium
als Teil des seit 1952 bestehenden Regionalpriesterseminars war die einzige
Priesterausbildungsstätte in der ehemaligen DDR.
Im Zuge der Wende und der deutschen Wiedervereinigung
wurde es möglich, über die Priesterausbildung hinaus auch geeignete
Laien für den kirchlichen Dienst und Lehrkräfte für den
schulischen Religionsunterricht auszubilden.
Mit Wirkung vom 15.09.1990 wurde dem Philosophisch-Theologischen
Studium der Status einer staatlich anerkannten Wissenschaftlichen Hochschule
verliehen.
Akademische Grade (Promotionen) konnten jedoch bisher nur mit Unterstützung der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom verliehen werden. Mit der Erhebung zur kirchlichen Theologischen Fakultät ist nun die Eigenständigkeit der Hochschule und damit auch der Besitz des kirchlichen Promotions- und Habilitationsrechts verbunden.
Mit Blick auf die künftige Entwicklung der kirchlichen Theologischen Fakultät sind deren Trägerbischöfe durch den Heiligen Stuhl autorisiert, mit der Regierung des Freistaates Thüringen Vorsondierungen über die Integration der kirchlichen Hochschule in die Universität Erfurt aufzunehmen. Die Thüringer Landesregierung hat erklärt, daß sie sich dieser Bitte nicht verschließen wird.
Unbeschadet der Vorsondierungen über
eine mögliche Integration werden gegenwärtig Gespräche über
Kooperationsvereinbarungen zwischen der kirchlichen Hochschule und der
Universität Erfurt geführt.
| Theologische Fakultät Erfurt |