Universität Erfurt - Philosophische Fakultät - Sprachwissenschaft - Lehre/Studium
Man kann Passagen aus anderen Texten wörtlich in den eigenen Text einbauen oder sie paraphrasieren oder zusammenfassen. In jedem Fall gibt man die Quelle an. Die Quelle eines solchermaßen genutzten Textes nicht anzugeben (so daß er als selbstverfaßter Text erscheint), ist ein Plagiat. Dies ist nach dem Urheberrecht strafbar. Im Falle daß die fragliche schriftliche Arbeit eine Prüfungsleistung ist, ist das Plagiat außerdem ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung. Wegen der Folgen vgl. z.B. Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang, § 12 (3)
Auf den Umfang des Fremdtextes kommt es dabei nicht an; auch Zitate im Umfang von weniger als einem Satz sind als solche zu bezeichnen. Studienanfänger wissen dies manchmal nicht, weil es in der Schule nicht gelehrt wurde. Es gilt nichtsdestoweniger.
Näheres zu diesem Thema im Webskript Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens.