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Eignungsprüfung Termin & Informationen
Achtung: Die Modalitäten der Anmeldung für 2012 haben sich geändert! Bitte hier über die Details informieren.
Termin für die nächste Sporteignungsprüfung:
Bitte beachten Sie die Anmeldeformalitäten und Hinweise. Die Mindestnormen finden Sie unter Normenkatalog. Weitere Informationen sowie die Eignungsprüfungsordnungen der Universität finden Sie auf der HP der Universität zum Herunterladen. Zusammenfassende Informationen finden Sie unter Merkblatt. Die Prüfung wird etwa 7-8 Stunden dauern. Treffpunkt ist der Eingang der Leichtathletikhalle am Steigerwaldstadion in Erfurt. Für die Startnummer wird ein Pfand von 5 EUR und für den Prüfungsteil Schwimmen ein Eintrittsgeld von 5 EUR erhoben. Das Geld ist am Tag der Eignungsprüfung bei der Anmeldung passend (2 x 5 EUR-Scheine) bereit zu halten. Anträge auf Anmeldung zur Eignungsprüfung (Anmeldeformular) senden Sie bitte per Mail bis spätestens 06.07.2012 – 24.00 Uhr an die folgende Adresse: dorothea.krasznai@uni-erfurt.de In Ausnahmefällen ist auch eine Anmeldung per Post an die im Anmeldeformular genannte Adresse gestattet. Das Anmeldeformular ist in jedem Falle per Computer auszufüllen! Postadresse: Universität Erfurt, Fachgebiet Sport- und Bewegungswissenschaften, Postfach 900221, 99105 Erfurt
Für die sportärztliche Bescheinigung müssen Sie dieses Formular verwenden:
Weitere Auskünfte erteilt der verantwortliche Kollege Jörg Eisenacher (joerg.eisenacher@uni-erfurt.de). Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise:
Zur Anerkennung der Eignungsprüfung anderer Universitäten und Hochschulen: Für die Zulassung zum Studium der Sport- und Bewegungswissenschaften an der Universität Erfurt ist eine bestandene Sporteignungsprüfung zwingend notwendig. Neben der eigenen Eignungsprüfung erkennt das Fachgebiet Sport- und Bewegungswissenschaften die Eignungsprüfung folgender Universitäten an:
Die Eignungsprüfung muss absolviert worden sein. Eine Anerkennung über das Sportabitur, wie an einigen Universitäten möglich, ist nicht statthaft. Die bestandene Eignungsprüfung darf zum Studienbeginn nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
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