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Die Universität legt großen Wert auf die sicherheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsabläufe innerhalb der Universität. Sie nimmt die gesetzlichen Verpflichtungen ernst, die in verschiedenen Gesetzten, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und anderen Regelwerken gefordert werden. Ihre Einhaltung wendet Haftungsansprüche von den Verantwortlichen ab und sichert den Mitarbeitern sichere, ergonomisch gestaltete und gesundheitlich zuträgliche Arbeitsplätze.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein Grundanliegen der Universität
Dem Mitarbeiteranspruch auf Sicherheitsinformationen werden die Verantwortlichen/Vorgesetzten dadurch gerecht, dass sie einführende Einweisungen und danach in wiederkehrenden Abständen Wiederholungsunterweisungen zu verschieden sicherheitsrelevanten Themen der Arbeitsumgebung und des Arbeitsplatzes durchführen.
In einigen Fällen sind den Mitarbeitern auch schriftliche Betriebsanweisungen zur Verfügung stellen.
Die Sicherheitsfachkraft führt Unterweisungen durch und erstellt Betriebsanweisungen
Die Beschäftigten stellen mit dem von Ihnen auch erwarteten Verhalten
| Sie arbeiten verantwortungsbewusst und fachlich fundiert |
Deshalb erkennen sie die Gefahren am Arbeitsplatz und minimieren sie.
Die Internetseiten der Arbeitssicherheit www.uni-erfurt.de/arbeitsschutz und ausliegende Unterlagen können sie zur weiteren Information nutzen.
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| Sie berücksichtigen Sicherheitsbelange |
Sei kennen die technischen, persönlichen und organisatorischen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. |
| Sie nehmen Rücksicht auf andere |
Sie verstellen z.b. die Fluchtwege nicht mit Material, dass ihnen gerade im Weg ist. |
Einen ganz wesentlichen Erfolgsfaktor für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz dar. Die Universität begrüßt es ausdrücklich wenn sie sich, neben ihrer täglichen Arbeit, zusätzlich als Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragter engagieren
Die Mitarbeiter als wesentliche Stütze der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Beratung durch Speziallisten zu verschiedenen Themenbereichen
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